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Fehlender Zebrastreifen beunruhigt Eltern

Lesezeit 2 Minuten

Winfried Seldschopf (l.) und Tanja Svejnoha wünschen sich einen Zebrastreifen im Bereich der Bus- Haltestelle Imbacher Weg.

Höhenhaus – Eltern, deren Kinder die Rosenmaarschule besuchen, sind unzufrieden. Obwohl die Bezirksvertretung Mülheim bereits 2012 die Stadt beauftragte, die von Schülern häufig genutzte Bushaltestelle Imbacher Weg umzugestalten und dort einen Zebrastreifen anzulegen, wurde das bis heute nicht umgesetzt. Eine der Mütter wurde nun aktiv. „Meine Tochter ist in der vierten Klasse und kommt im Bus von Dellbrück hierher“, berichtet Tanja Svejnoha, die in der Elternvertretung mitarbeitet.

Das Mädchen und ihre Mitschüler haben morgens immer das Problem, von der Bushaltestelle über den Zeisbuschweg auf die andere Straßenseite zu kommen, wo der Fußweg zu ihrer Gemeinschaftsgrundschule beginnt.

Der Berufsverkehr sei sehr stark und es fehle nicht nur ein Zebrastreifen: „Auch der Fußweg ist kaum ausgebaut.“ Zudem würde von vielen Autofahrern die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde nicht eingehalten. Svejnoha fürchtet um die Sicherheit der Kinder. Die besorgte Mutter weist darauf hin, dass schon im November 2016 die damalige Vorsitzende der Schulpflegschaft, Maria Melhaff, in einem Bürgerantrag von der Stadt verlangte, den Beschluss der Kommunalpolitik endlich umzusetzen. Unterstützt wird Svejnoha nun von Winfried Seldschopf, dem Vorsitzenden der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung. „Unsere Fraktion hat selbst Mitte 2017 in einer Anfrage vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Auskunft darüber verlangt, warum der Beschluss nicht umgesetzt wurde.“ In der Antwort, die im Januar 2018 vorlag, hieß es, dass noch Abstimmungen bezüglich des Umweltschutzes gemacht werden müssten und bis Ende 2018 mit der Umsetzung zu rechnen sei. „Auch diesen Termin hat die Verwaltung nicht eingehalten“, bedauert die Mutter.

Auf das Anliegen angesprochen, teilte das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung mit, dass noch zwei Probleme zu lösen seien: „Neben der erforderlichen Inanspruchnahme zwar städtischer, aber verpachteter Flächen ist auch ein Eingriff in den Landschaftsschutz erforderlich, um die Bushaltestelle entsprechend verschieben und platzieren zu können.“ Dazu würden noch Abstimmungen laufen. Eine Kündigung der Fläche aus dem Pachtvertrag sei jährlich zum 31. Oktober möglich, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Befreiung vom Landschaftsschutz gewährt wird: „Mit Berücksichtigung der Zeiten für die Bauvorbereitung und unter der Voraussetzung eines optimalen Ablaufs ist eine Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2020 möglich.“

Tanja Svejnoha, besorgte Mutter