Boxer Felix SturmKölner Gericht fällt milderes Urteil – trotzdem Gefängnis
Köln – Das Kölner Landgericht hat den Box-Profi Felix Sturm am Mittwoch wegen Steuerhinterziehung und weiterer Vorwürfe zu einer Strafe von zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Und damit ein aus dem April 2020 gefallenes und vom Bundesgerichtshof beanstandetes Urteil um ganze acht Monate abgemildert. Sturm hatte bereits rund acht Monate in Untersuchungshaft gesessen.
Sturm hat weniger Steuern hinterzogen als vorgeworfen
Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker sprach in ihrer Urteilsbegründung von „gravierend nach unten abweichenden Feststellungen“ im Vergleich zum ersten Urteil aus April 2020. Damals hatte eine andere Strafkammer des Landgerichts einen Steuerschaden von rund einer Million Euro festgestellt, den das nun ergangene Urteil auf rund 680.000 Euro nach unten korrigierte.
„Man muss zufrieden sein mit dem Ergebnis. Das sind acht Monate Haft weniger“, sagte Sturms Verteidiger Nils Kröber. Mit Blick auf das gesamte Ermittlungsverfahren sagte er: „Von ursprünglich vorgeworfenen zehn Millionen Euro hinterzogener Steuern, sind am Ende noch rund 680 000 Euro übrig geblieben.“ Die Anklageaschrift der Staatsanwaltschaft sprach noch von 5,8 Millionen Euro.
Bundesgerichtshof hatte möglichen Rechenfehler gerügt
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte einen möglichen Rechenfehler der Richter im ersten Urteil gerügt, die von Sturm geltend gemachten Betriebsausgaben in Höhe von 850.000 Euro betrafen. Die bezogen sich offenbar auf mehrere Jahre und nicht nur auf eines, die Steuerschuld sei somit geringer. Das Verfahren wurde daher ans Kölner Landgericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
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Das neue Urteil konnte bereits nach zwei Verhandlungstagen fallen, da weitere Vorwürfe bereits rechtskräftig bewiesen waren, darunter ein Doping-Verstoß und vorsätzliche Körperverletzung. Nach Sturms WM-Sieg im Supermittelgewicht (WBA) gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016, waren im Urin des Siegers Spuren des anabolen Steroids Stanozolol festgestellt worden.
Körperverletzung wegen Dopings angenommen
Sturm hatte das Doping immer bestritten. Das besondere an der Verurteilung ist die Tatsache, dass diese nicht nur für den Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz erfolgte, sondern das Gericht auch den Tatbestand der Körperverletzung als erfüllt angesehen hat. Demnach habe Tschudinow zwar mit Verletzungen im Kampf rechnen müssen, jedoch ausdrücklich nicht durch einen gedopten Gegner.
Sollte die Haftstrafe nun rechtskräftig werden, so könnte Sturm diese – abzüglich der Zeit in U-Haft – sehr wahrscheinlich im offenen Vollzug antreten. Er habe aus seinem Gefängnisaufenthalt gelernt, hatte Sturm jüngst einem amerikanischen Fachmagazin gegenüber erklärt. Er wolle jetzt noch drei bis vier Boxkämpfe bestreiten und dann der jüngeren Generation das Feld überlassen. (mit dpa)