Dem Angeklagten wurden strafbare Verunglimpfungen vorgeworfen. Die Geldbuße kommt der Kölner Aidshilfe zugute.
Verfahren gegen Geldauflage eingestelltKölner soll Hetze gegen queere Menschen und Muslime verbreitet haben
Strafbare Verunglimpfungen soll ein heute 52 Jahre alter Mann verbreitet haben, der am Freitag mit seinem Anwalt im Kölner Amtsgericht erschien. Zwischen August und Dezember 2023 habe er drei Mal über das soziale Netzwerk X (vormals Twitter) gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen gehetzt, hielt ihm der Staatsanwalt vor.
Angeklagter beschimpfte queere Menschen
In einem Fall aus der Zeit, als über die Ablösung des Transsexuellen- durch das Selbstbestimmungsgesetz diskutiert wurde, habe der Angeklagte Transgendern und überhaupt queeren Personen „Geisteskrankheit“ bescheinigt. In einem weiteren Post, abgesendet von seinem Account, soll er geäußert haben, Transfrauen würden nur deshalb Damentoiletten aufsuchen, „um potenzielle Vergewaltigungsopfer zu finden“. Im dritten Fall richtete sich die Hetze, die die Anklage ihm zuschreibt, gegen Moslems: In Deutschland seien nicht Japaner „die Gruppenvergewaltiger“, auch nicht Chinesen, Polen oder andere Staatsangehörige, denn sie alle hätten „eine Gemeinsamkeit: Sie sind nicht Muslime“.
Angeklagter bezeichnete sich selbst als schwul
Der Mann, der nach seine Angaben eine geringe Frührente bezieht und sie mit Grundsicherung aufstockt, weigerte sich, Angaben dazu zu machen, ob er es war, der die Inhalte gepostet hat. Gleich zu Beginn seiner Einlassung stellte er klar, als Schwuler gehöre er „seit Jahrzehnten zur queeren Community“ und habe sich in ihr vielfach ehrenamtlich engagiert. Überdies stamme er aus einem muslimischen Elternhaus, alle Verwandten seien Moslems. Kurzum: Er ordnete sich explizit den beiden Gruppen zu, gegen die er gehetzt haben soll.
Allerdings finden sich im Netz Hinweise, dass er etwas gegen Transpersonen hat; und vor Gericht räumte er ein, dass er den islamischen Glauben nicht teilt. Fest steht, das die Posts von seinem Account aus verschickt wurden. Zugang dazu hätten er und sein Verlobter über ihre jeweiligen PCs, sagte er, außerdem sei sein Handy entsprechend eingeloggt. Bisher sei es allerdings noch nie vorgekommen, das jemand anderes als er etwas über seinen Account gepostet habe. „Aber es ist möglich.“
Die einzige Zeugin, die gehört wurde, war eine Kriminalbeamtin, die kaum mehr sagen konnte, als dass der Angeklagte sich ihr gegenüber nicht zur Strafanzeige habe äußern wollen. Die zweite Zeugin, ebenfalls Polizistin, war im Urlaub und konnte deshalb nicht kommen. Statt den Fall weiter aufzuklären, unter anderem mit einem aufwändigen IT-Gutachten, regte die Amtsrichterin an, das Verfahren gegen den 52-Jährigen, der nicht vorbestraft ist, einzustellen. So geschah es. Im Gegenzug muss er 300 Euro zahlen – auf seinen Wunsch an die Kölner Aidshilfe.