GerichtsurteilFrauen in der Umkleide gefilmt

Der Richter ging mit seinem Urteil über das Strafmaß hinaus.
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Köln – „Ich bin kein Verbrecher, aber ich weiß, dass ich etwas falsch gemacht habe“, sagt Riza B. (31, Name geändert) und schaut betreten zu Boden. Der gebürtige Iraner, der in der Heimat Musik studierte, kam vor drei Jahren nach Köln, weil es sich in Deutschland nach seiner Überzeugung „freier leben lässt“. Was er damit meint, sind weniger die politischen Verhältnisse in Iran sondern die Tatsache, dass es dort „keine Bordelle, keine Discotheken und Casinos gibt“. Riza B. ist nach eigenen Angaben „sexsüchtig“.
Der schmächtige junge Mann, der inzwischen in Köln Architektur im vierten Semester studiert, spricht mit sanfter Stimme von einem „dunklen Geheimnis“, wenn er sich zu den Anklagepunkten äußern soll: Er wurde erwischt, als er in der Umkleidekabine eines Kölner Kaufhauses zwei Frauen filmte, während sie Unterwäsche anprobierten. Sein Handy mit „aktivierter Videofilmfunktion“ hatte er, in einer Jogginghose versteckt, in der Kabine nebenan auf den Boden gelegt - offenbar aber nicht heimlich genug, denn die Frauen hatten es bemerkt und die Polizei alarmiert. Der Staatsanwalt klagte den Iraner daraufhin wegen „Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ an.
Als die Beamten damals das Mobiltelefon des Iraners auswerteten, staunten sie: Darauf war eine Vielzahl Kölner Umkleidekabinen inklusive weiblicher Kundschaft in Unterwäsche verewigt.
Das Betrachten der Filme bedeute für ihn ein „notwendiges Übel, eine Art Ventil, um psychischen Druck abzulassen“, gab Reza B. freimütig als Motiv an und nannte als weitere Begründung seine „traumatisierte Kindheit im Iran“. Dort sei keine freie sexuelle Entfaltung möglich, das habe er bereits als 17-Jähriger erfahren müssen, als er sich unglücklich verliebt habe. „Ganz normale Pubertätsproblematik“, hielten sowohl der Staatsanwalt wie auch der Richter dagegen.
Langatmig ergänzte der Angeklagte vermeintliche Hintergründe seines Verhaltens: Bis heute sei er vergeblich auf der Suche nach seiner Traumfrau. Doch all seine Bemühungen, mit Gewichtsreduktion und Fitness-Training sein „gestörtes Verhältnis zu Frauen" abzulegen, seien gescheitert. Im Übrigen sei das heimliche Filmen der Frauen seine „Privatsache“, betonte er im letzten Wort und wurde eines Besseren belehrt: „Es ist völlig unmöglich, was Sie gemacht haben und dazu strafbar“, hielt der Richter dem Studenten nachdrücklich vor Augen.
Sein Urteil - 500 Euro Geldstrafe - ging mit 50 Tagessätzen über das Strafmaß des Anklägers hinaus, der 30 Tagessätze als ausreichend angesehen hatte. „Mit Ihrer Freiheit in Deutschland ist es ganz schnell vorbei, wenn Sie so weitermachen. Wer sich strafbar macht, riskiert seine Aufenthaltsgenehmigung,“ gab der Richter dem Angeklagten noch mit auf den Weg.