GerichtsurteilStadt Köln muss Eltern Mehrkosten für private Kitas erstatten

Die zusätzlichen Kosten durch die Betreuung von Kindern in einer privaten Kindertagesstätte muss die Stadt tragen.
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- Kann die Stadt Köln Eltern keinen Kita-Platz, sondern nur einen Betreuungsplatz in einer privaten Tagesstätte anbieten, muss sie die zusätzlichen Kosten, die entstehen, erstatten.
- Die Verwaltung ist über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts erleichtert. Denn es bestätigt die Vergabepraxis der Betreuungsplätze.
Köln – Die Stadt muss Eltern die zusätzlichen Kosten erstatten, die durch die Betreuung in einer privaten Kindertagesstätte entstanden sind. Die Eltern wollten für ihr Kind einen Kita-Platz in einer städtischen oder vergleichbaren Einrichtung. Die Stadt bot aber nur einen Platz bei einem privaten Träger an, der höhere Elternbeiträge verlangte.
Die Differenz zwischen städtischer Kita-Gebühr und dem, was der private Träger verlangte, muss die Stadt übernehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch.
Trotz der Niederlage vor Gericht herrscht bei der Stadt Erleichterung. Denn nach vielen juristischen Auseinandersetzungen um die Frage, was denn der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Praxis bedeutet, hat das Gericht die grundsätzliche Rechtsposition der Stadt nicht über den Haufen geworfen.
„Das Oberverwaltungsgericht hat in der heutigen mündlichen Verhandlung die Kölner Vergabepraxis im Kern bestätigt“, so die Jugendverwaltung in einer Stellungnahme.
Seit der Einführung des Rechtsanspruchs für Kleinkinder im Jahr 2013 gibt es Streit um die Auslegung des entsprechenden Gesetzes. Für ein- und zweijährige Kinder spricht es vom Recht „auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege“. Strittig ist, ob dieser Passus ein Wahlrecht der Eltern beschreibt, oder ob er beide Betreuungsformen als Alternative benennt, die eine Kommune nutzen kann, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Weil in Köln trotz massivem Ausbau in den vergangenen Jahren das Kita-Angebot für Kleinkinder nichts ausreicht, verweist die Stadt Eltern immer wieder auch auf das Betreuungsangebot von Tagesmüttern und -vätern. Hunderte Eltern haben daraufhin gegen die Stadt geklagt, weil sie keinen Tagespflegeplatz wollten und den Rechtsanspruch auf Betreuung als Anspruch auf einen Kita-Platz interpretierten. Vor dem OVG sind noch drei solcher Fälle aus Köln anhängig.