Gift in Kölner ApothekeStadt weist Fehler im Glukose-Fall zurück
Köln – Eine Woche nach Bekanntwerden des tödlichen Glukose-Falls in Longerich, bei dem eine 28 Jahre alte Frau und ihr Säugling starben, hat sich der Rechtsanwalt des Inhabers der Heilig-Geist-Apotheke dazu geäußert, auf welche Weise das Traubenzucker-Pulver grundsätzlich abgefüllt wurde.
Am Montag hieß es zunächst, dass in der Heilig-Geist-Apotheke auch Glukose für die beiden weiteren Betriebe des Apothekers abgefüllt worden sein sollte. Dem widersprach der Jurist. „Es wurde zu keinem Zeitpunkt portionierte Glukose an die beiden anderen Apotheken zum Zwecke der dortigen Abgabe geliefert“, sagte Rechtsanwalt Morton Douglas im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger. Eine Stadtsprecherin betonte, dass das Gesundheitsamt diese Darstellung für den Zeitraum der vergangenen zwei Jahre bestätigen könne, nicht darüber hinaus.
Hat das Gesundheitsamt richtig gehandelt?
In einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am Dienstagnachmittag sagte auch Gesundheitsdezernent Harald Rau, die Stadt habe bereits am Montagnachmittag vergangener Woche „sichergestellt“, dass die Glukose ausschließlich in der Heilig-Geist-Apotheke verkauft worden sei und dass darüber hinaus keine Arztpraxen mit dem verunreinigten Traubenzucker beliefert worden seien. Glukose-Bestände, die bereits in Heime ausgeliefert wurden, habe man zurückholen lassen.
Kernfrage der Sondersitzung war: Hat das Gesundheitsamt richtig gehandelt? Hätte es die Bevölkerung schneller warnen müssen? Und war es ausreichend, der Heilig-Geist-Apotheke nach Bekanntwerden zunächst bloß das Abfüllen von Medikamenten zu untersagen, nicht aber die Apotheke und zwei weitere Filialen desselben Besitzers komplett zu schließen?
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Genau dies hatte das NRW-Gesundheitsministerium umgehend angeordnet, nachdem es nach eigener Auskunft zwei Tage später erfahren hatte, dass dem Inhaber der Heilig-Geist-Apotheke zwei weitere Betriebe in Bilderstöckchen gehören.
Rau verteidigte vor dem Gesundheitsausschuss die Entscheidung, die Apotheken nicht geschlossen zu haben. Wie sich inzwischen bestätigt habe, sei dies ohnehin nicht so schnell möglich, weil die Apotheke elf Pflegeheime und ein Hospiz mit Medikamenten versorgt – den Auftrag einer anderen Apotheke zu übertragen, könne mehrere Wochen dauern.
Bevölkerung konnte nicht früher gewarnt werden
Früher als vier Tage nach dem Tod der 28-Jährigen hätte das Gesundheitsamt die Bevölkerung zudem nicht warnen können, da der Stadt erst zu diesem Zeitpunkt klar gewesen sei, dass die Glukose verunreinigt und dies die mutmaßliche Todesursache war. Offenbar hakte es dann aber in der weiteren stadtinternen Informationskette, denn es war laut Stadtsprecher Alexander Vogel nicht das Gesundheitsamt, sondern die Polizei, die das städtische Presseamt über den Vorgang informierte.
Gleich mehrere Ausschussmitglieder wollten wissen, ob die Gynäkologin der 28-Jährigen oder das Heilig-Geist-Krankenhaus nicht schon früher das Gesundheitsamt oder die Polizei hätten einschalten müssen, als drei Tage vor dem Tod der Frau bereits schon einmal eine Patientin nach der Einnahme der Glukose über Krämpfe geklagt hatte und ins Krankenhaus gekommen war - hätte der Tod der Frau und ihres Säuglings so verhindert werden können?
„Die Frage können wir nicht beantworten“, sagte Harald Rau. Das müssten andere tun. Die Stadt habe erst am Tag nach dem Tod der Frau von dem früheren Vorfall in derselben Praxis erfahren.