GlücksspielKölner gewinnt 78.000 Euro und bezieht weiter Hartz IV
Köln – Beeindruckende Summen listet die Kölner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen einen Kölner Hartz-IV-Empfänger (30) auf, die dieser beim Online-Glücksspiel gewonnen haben soll.
Nach mehreren Gewinnen im vierstelligen Bereich habe er auf einen Schlag auch 12.000 und 50.000 Euro erhalten, insgesamt 78.000 Euro. Dem Jobcenter soll er das verschwiegen haben, daher stand er am Donnerstag vor Gericht.
Neun Geldeingänge, die ihm das Internet-Casino in einem Zeitraum von knapp zweieinhalb Monaten überwiesen hatte, sind Gegenstand des Verfahrens. Der Mann, der gerade in Trennung seines Ehemanns lebt, hatte in einer neuen Bedarfsgemeinschaft Leistungen für sich, seine jetzige Freundin und die gemeinsame Tochter erhalten. Das Jobcenter wies ihn an, 12.000 Euro zurückzuzahlen.
Angeklagter will von Gewinnen nichts gehabt haben
Dem Richter sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen, zwar früher selbst spielsüchtig gewesen zu sein, in diesem Fall aber nicht selbst gespielt zu haben. Er habe seinem damaligen Lebenspartner, den er in einer Spielhalle kennen gelernt habe, die Kontodaten zur Verfügung gestellt und selbst von den Gewinnen nichts gehabt.
Der Partner habe damals in der Privatinsolvenz gesteckt und daher ein anderes Konto für das Online-Zocken benötigt. „Ich fühle mich mitschuldig“, sagte der Mann. Er habe daher dem Kölner Jobcenter signalisiert, die offenen Summen zu begleichen.
Auch Verurteilung wegen Geldwäsche möglich
Der Vorsitzende Richter vertagte daraufhin den Prozess, um den Ex-Partner des Angeklagten als Zeugen zu laden. Hoffnung auf einen Freispruch machte er dem 30-Jährigen aber nicht. Komme kein Leistungsbetrug in Betracht, dann könnte sich der Angeklagte auch der Geldwäsche schuldig gemacht haben; und auch dieses Delikt kann mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden.