Haftstrafe wahrscheinlichKölner Augenarzt soll 925.000 Euro Steuern hinterzogen haben
Köln – Einkommensteuern und Solidaritätszuschläge in einer Gesamthöhe von rund 925.000 Euro soll ein Augenarzt hinterzogen haben, dem seit Montag vor dem Kölner Landgericht der Prozess gemacht wird. In weiteren Anklageschriften werden dem 54- Jährigen, der jahrelang eine Praxis in der Innenstadt betrieben hat, Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzung zur Last gelegt.
Zum Auftakt des Prozesses äußerte er sich noch nicht zur Sache. Sein Verteidiger kündigte für den Dienstag kommender Woche, wenn der auf 23 Verhandlungstage angesetzte Prozess fortgesetzt wird, eine umfassende Einlassung an. Zwar sei kein „vollumfängliches" Geständnis zu erwarten, doch „in großen Teilen" werde sein Mandant die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und des Abrechnungsbetrugs einräumen.
Kölner Arzt verkürzte Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
Die erste Anklage: Im Jahr 2011 und von 2013 bis 2016 „verkürzte“ der Arzt in großem Ausmaß die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag, indem er die Erklärungen nicht fristgerecht einreichte oder teils unvollständige, teils sogar falsche Angaben machte. Wiederholt machte er wahrheitswidrig sechsstellige Betriebsausgaben – zum Beispiel für Medikamente oder Klingen für medizinische Eingriffe – geltend, so dass unterm Strich der Gewinn viel niedriger ausfiel, als mit der Praxis tatsächlich erwirtschaftet worden war, oder gar ein Verlust herauskam.
Die zweite Anklageschrift umfasst Hunderte Fälle des Abrechnungsbetrugs, die zum Teil im Versuchsstadium steckenblieben. Treffen die Anschuldigungen zu, bestellte der Arzt bei einer Versandapotheke immer wieder verschreibungspflichtige Präparate für Patienten, die gesetzlich krankenversichert waren, versorgte mit ihnen aber zu überhöhten Preisen Privatpatienten. In anderen Fällen orderte er Großpackungen für Injektionsbehandlungen, obwohl er nur den geringsten Teil des Inhalts für die Anwendung brauchte, oder er fingierte Rechnungen.
Kölner Arzt soll Operationen ohne Genehmigung durchgeführt haben
Überdies wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, er habe ohne Genehmigung ambulante Operationen in einer Klinik durchgeführt, gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein aber angegeben, dies sei in den eigenen Praxisräumen geschehen.
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Stimmt der Vorwurf der Körperverletzung, hat der Mediziner mehrmals an Patienten, die an einem „Trockenen Auge“ oder einer chronischen Reizkonjunktivitis litten, eine „selbst erdachte“ Injektionsbehandlung vorgenommen und damit den fachlichen Vorgaben zuwidergehandelt. Bei einem Patienten, bei dem eine Netzhautablösung diagnostiziert war, habe er ebenfalls eine ungeeignete Heilmethode angewandt, statt ihn in eine Klinik zur notwendigen Operation zu überweisen.
In einem Vorgespräch hat die Staatsanwaltschaft deutlich gemacht, dass sie im Fall eines Geständnisses, das die Steuerhinterziehung und den Abrechnungsbetrug betrifft, eine Haftstrafe zwischen vier Jahren und zehn Monaten sowie fünf Jahren und drei Monaten für angemessen hält. Die Verteidigung hofft, dass ihr Mandant nur zwei Jahre verbüßen muss, wenn die Untersuchungshaft angerechnet und er nach zwei Dritteln der Strafhaftzeit vorzeitig entlassen wird.