„Ich erschieße dich“Kölner bedroht Mitarbeiter eines Mobilfunkshops
Köln – Sein rabiates Verhaltens in einem Mobilfunkshop hat einen 58-jährigen am Montag vor Gericht gebracht. Dass der Amtsrichter ihn schuldig sprach, hatte auch mit dem negativen Eindruck zu tun, den der Mann während der Verhandlung machte. Immer wieder reagierte er aufbrausend. Wegen versuchter Sachbeschädigung und versuchter Nötigung wurde er zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt.
Im Juli 2019 erschien der Mann, der in der Musikbranche gearbeitet hat und heute von Hartz IV lebt, in dem Shop in der Südstadt, um sich zu beschweren. Nach seiner Darstellung war er Opfer eines Betrugs geworden. Wochen zuvor habe er sich in dem Geschäft über ein Angebot beraten lassen, einen Handyvertrag abzuschließen, dies dann aber nicht getan. Trotzdem habe er von der Mutterfirma des Telekommunikationsanbieters ein Päckchen mit Vertrag und Handy zugeschickt bekommen.
„Ich hole meine Nazi-Freunde“
Empört suchte er den Shop auf. Der Anklage zufolge schlug er gegen den Monitor eine Computers und sagte zu einem Angestellten: „Ich erschieße dich.“ Später habe er am Telefon gedroht: „Ich hole meine Nazi-Freunde.“
Nichts davon sei wahr, sagte der Angeklagte. Er räumte nur ein, er habe sich beschwert mit den Worten: „Hör mal, was ist das denn für ein Mist.“ Den Computer habe er nicht berührt. Der Geschäftsführer habe ihn mit körperlicher Gewalt hinausgedrängt. Wie übel es dort zugehe, könne man an der Vielzahl von schlechten Geschäftsbewertungen im Internet sehen.
Zeuge stützt vor Gericht in Köln die Vorwürfe
Ein 25-jähriger Auszubildender stützte im Zeugenstand jedoch die Vorwürfe. Der Kunde sei von Anfang an aggressiv gewesen und habe betrunken gewirkt. Er habe gegen den Computerbildschirm geschlagen und zu einem Kollegen gesagt: „Wenn das noch mal vorkommt, erschieße ich dich.“ Auch die Drohung mit den „Nazi-Freuden“ habe er am laut gestellten Telefon mitgehört.
Nachdem die Staatsanwältin 400 Euro Geldstrafe gefordert hatte, fiel der 58-Jährige ihr ins Wort: „Ich kann es eh nicht bezahlen, was soll’s.“ Nach der Urteilsverkündung wendete der sich demonstrativ ab und packte seine Sachen. Kaum hörte er, dass der Richter ihm zum Schluss sagte: Wenn er sich als Opfer von Betrug und Körperverletzung sehe, hätte er selber Strafanzeige erstatten können.