Die Stadt Köln sucht neue Schöffen und Jugendschöffen. Neben kleinen Verhandlungen sind die Freiwilligen auch an großen Verfahren beteiligt.
„Herausfordernd und erdend zugleich“Die Stadt Köln sucht neue Schöffen und Jugendschöffen

Heike Gödderz und Ralf Koenig sind Schöffen am Jugendstrafgericht
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„Den Rechtsstaat bekommt man nicht geschenkt“, sagt Ralf Koenig. Seit neun Jahren ist er Jugendhauptschöffe am Kölner Amtsgericht. In den 1990er Jahren war er Laienrichter, damals an einer Großen Strafkammer des Landgerichts. „Bei jeder Sitzung im Gerichtssaal spüre ich die Wichtigkeit, den Rechtsstaat zu leben und zu fördern“, sagt der 62-Jährige, der als Dozent für ein katholisch-soziales Institut arbeitet.
Die „große Verantwortung“, zusammen mit einem hauptberuflichen Richter oder einer Richterin über die Schuld der angeklagten Person zu befinden, sei immer wieder eine „Herausforderung“. Ihn habe die Aufgabe seinerzeit „in meiner Persönlichkeitsentwicklung stets reifen lassen“, so Koenig.
Bewerbungsfrist endet am 31. Januar
Für die nächste, fünfjährige Amtsperiode, die am 1. Januar 2024 beginnt, sucht die Stadt neue Schöffen und Jugendschöffen, die am Amts- oder am Landgericht zum Einsatz kommen. Die Bewerbungsfrist für das Amt als Schöffe oder Schöffin endet am 31. Januar, diejenige für das Amt als Jugendschöffe oder -schöffin am 30. April. Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahren alt sind. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz in Köln haben sowie geistig und körperlich belastbar sein.
Die Laienrichter und -richterinnen sind an keine Weisungen gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Ihre Stimme hat genauso viel Gewicht wie die eines Berufsrichters. Eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich. Für die Ausübung des Amts seien „Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung“ wichtig, teilt die Stadt mit. Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt sollten zudem „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren“ sein.
Kölner Jugendhauptschöffe Koenig: „Wichtig, die Grautöne zu sehen“
„Ich lese gerne juristische Abhandlungen“, sagt Ralf Koenig. Interessant an den Prozessen findet er, „wie ein Fall seziert wird“. Wichtig sei es, nicht „schwarz-weiß“ zu denken, sondern „die Grautöne zu sehen“. Heike Gödderz, Jugendhauptschöffin am Kölner Landgericht, sagt: „Für mich ist das Schöffenamt, als Ehrenamt ausgestaltet, eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zu den Berufsrichterinnen und -richtern.“ Die 46-Jährige ist stellvertretende Amtsleiterin bei der Kölner Kämmerei.
Die ehrenamtliche Tätigkeit sei für sie persönlich „herausfordernd und erdend zugleich“. Neben kleinen Verhandlungen, die an einem Tag erledigt waren, war sie an einem größeren Verfahren mit drei Sitzungstagen beteiligt, in dem es um den Jugendschutz ging. Dies ist ein Verfahren, in dem es um Straftaten Erwachsener an Kindern oder Jugendlichen geht. In zwei Fällen war sie verhindert. Problemlos sei es möglich gewesen, sich für diese Sitzungen vom Gericht befreien zu lassen.
Auch Berufstätige können sich bewerben
Bis zu zwölfmal im Jahr können Schöffen und Schöffinnen bei Sitzungen eingesetzt werden. Allerdings kann eine Sitzung Fortsetzungstermine haben, an denen die Laienrichter und -richterinnen ebenfalls teilnehmen müssen. Zum Jahresbeginn erhalten die Amtsinhaber eine Übersicht über die bevorstehenden Termine des Jahres. Die Fälle, die verhandelt werden, erfahren sie erst bei Verlesung der Anklage im Gerichtssaal.
Auch Berufstätige können sich für das Ehrenamt bewerben. Sie haben einen Anspruch darauf, für die Dauer der Amtsausübung von ihrem Arbeitgeber ohne Nachteile freigestellt zu werden. Die Kosten, die mit dem Einsatz im Gericht verbunden sind, werden erstattet. Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von sieben Euro pro Stunde. Weitere Informationen, Kontaktmöglichkeiten und das Bewerbungsformular finden sich im Internet.