Prozess in KölnÄlterer Mann schreit laut vor Café und zückt Messer
Köln – Am vergangenen Freitag wurden die Polizei zu einem Café in Rath gerufen. Passanten hatten beobachtet, dass davor ein verwahrlost aussehender älterer Mann, der einen Rucksack trug, herum schrie und mit einem Messer hantierte. Zwei Beamte fuhren hin.
Von Zeugen hörten sie, der „psychisch auffällige“ Mann sei in Richtung eines in der Nähe gelegenen Supermarkts weiter gelaufen. Die Polizisten gingen hinein, stießen auf jemanden, auf den die Beschreibung passte, und durchsuchten ihn. In einer Tasche seiner Jacke fanden sie ein Springmesser mit kurzer Klinge, und im Rucksack kam neben einem massiven Brieföffner Diebesgut zum Vorschein: Der Mann hatte Schokolade, Gummibärchen und ein Modeschmuckkettchen mitgehen lassen.
Stark alkoholisiert
So gering der Wert der Beute mit knapp 20 Euro auch war: Am Dienstag musste sich Markus T. (Name geändert) wegen „Diebstahls mit Waffen“ vor dem Schnellgericht verantworten. Der 58-Jährige stammt aus Königs Wusterhausen bei Berlin und hat kein Obdach. Warum er nach Köln gekommen ist, blieb unklar.
Im Anfang dieses Monats war er stark alkoholisiert auf einer Wiese gefunden und in eine Klinik in Lüdenscheid gebracht worden, auch weil er von Suizidgedanken gesprochen hatte. Sie schienen damit zusammenzuhängen, dass seine Freundin ihn verlassen und mit ihrer Tochter nach Bayern gezogen war.
Aussage zunächst verweigert
Zunächst verweigerte Markus T. die Aussage und protestierte: Was hier vor dem Amtsgericht verhandelt werden solle, sei nichts weiter als „Pillepalle“. Immer wieder polterte er lautstark los, oft gereizt, manchmal ausfallend. Erst nachdem die beiden Polizisten (21 und 26) im Zeugenstand übereinstimmend das Geschehen geschildert hatten, legte er ein Geständnis ab und fügte hinzu, an jenem Vormittag habe er „eine Pulle Cognac“ getrunken.
Einer der Beamten erwähnte, Markus T. habe auf der Fahrt zur Polizeiwache fremdenfeindliche Sprüche von sich gegeben: Bekanntlich würde Ausländer bevorzugt behandelt; hätte er „schwarze Farbe im Gesicht“, würden die Polizisten sicher besser mit ihm umgehen. Aus dem Bundeszentralregister, das 22 Eintragungen aufweist, geht hervor, dass Markus T. unter anderem wiederholt dafür verurteilt worden ist, „verfassungswidrige Kennzeichen“ verwendet zu haben.
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In seinem Schlusswort sagte er nach all dem Gepolter, die Tat tue ihm Leid. Zuvor hatte er schweren Herzens auf die Herausgabe des Brieföffners aus Japan verzichtet; der sei ein Erinnerungsstück aus der Zeit, als er den Kampfsport Taekwondo getrieben habe. Die Richterin befand im Sinne der Anklage, er hätte ihn „als Stichwaffe einsetzen“ können.
Das Springmesser sei ohnehin „griffbereit“ gewesen. Für Markus T. spreche unter anderem, dass er gegenüber den Polizisten die Tat gleich zugegeben und ihn der Alkohol wohl enthemmt habe. Zu seinen Lasten wertete sie die Vorsitzende die Vielzahl der Vorstrafen. Das rechtskräftige Urteil: 100 Tagessätze à fünf Euro Geldstrafe.