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HöchstgewichtDeutlich strengere Regeln für Reitergruppen im Kölner Karneval

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Eine Karnevalistin auf einem Pferd nimmt am Kölner Rosenmontagszug teil.

Bei den diesjährigen Rosenmontagszügen werden in vielen Städten erstmals die neuen Leitlinien für Pferde im Karneval zum Zuge kommen.

Zur neuen Session sollten erstmals NRW-weit die neuen Leitlinien für Pferde im Karneval gelten.

Bei den diesjährigen Rosenmontagszügen werden in vielen Städten erstmals die neuen Leitlinien für Pferde im Karneval zum Zuge kommen. Die Vorgaben waren bereits Anfang 2022 von der Landesregierung veröffentlicht worden, durch Corona und den Krieg in der Ukraine waren die meisten Umzüge aber ausgefallen.

So hatte man in Düsseldorf den Umzug auf das Frühjahr verlegt, wo er dann aber auch nicht stattfand. In Köln lief statt des Rosenmontagszugs eine spontan angesetzte Friedensdemo durch die Stadt. Dieses Jahr soll es in den rheinischen Metropolen wieder echte Umzüge geben. In Köln sind laut einem Sprecher des Festkomitees 270 Pferde angemeldet, in Düsseldorf sind es nach Angaben des Comitee Carneval rund 40.

Neue Regeln: Pferde dürfen nicht länger Stunden als acht Stunden geritten werden, Pause nach vier Stunden

In beiden Städten hatte man die neuen Leitlinien schon getestet, bevor sie 2022 final und NRW-weit verkündet wurden. In den Vorgaben heißt es unter anderem, dass Pferde „idealerweise am Anfang oder am Ende des Zuges“ zu positionieren seien - nicht vor oder hinter einer Musikkapelle. Länger als acht Stunden dürfen die Tiere nicht geritten werden, nach vier Stunden müssen sie eine Pause machen. Es soll auch Dopingkontrollen geben.

Für die Reiter gilt ein Alkohol-, Rauch- und Handyverbot. Sie müssen viele Reitstunden nachweisen und dürfen nicht zu schwer sein (höchstens 15 Prozent des Pferdegewichts). Bei Verstößen muss nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums das zuständige Kreisveterinäramt einschreiten. Die Leitlinien sollen den Behörden dabei „als Vollzugshilfe zur Auslegung des Tierschutzgesetzes“ dienen, so ein Sprecher. Die Regelungen gelten auch für Umzüge bei Schützenfesten. (dpa)