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Kein Einlass, hohes Bußgeld Welche Kostüme zu Karneval unpassend oder sogar verboten sind

Lesezeit 4 Minuten
Ein als Swat-Polizist verkleideter Karnevalist hält eine Pistolenattrappe mit der Aufschrift „Fake Gun“ in der Hand.

Dieser Karnevalist hat mit der Aufschrift „Fake Gun“ dafür gesorgt, dass sie nicht für eine echte Waffe gehalten wird.

Nicht alle Kostüme sind an Karneval gerne gesehen. Manche sind sogar richtig verboten. Welche man lieber nicht auswählen sollte.

Eine gelungene Karnevalsfeier steht und fällt mit dem richtigen Kostüm. Neben aktuellen Trends der Session und praktischen Gründen bei frostigen Temperaturen, sollte allerdings auch darüber nachgedacht werden, was gar nicht geht. Einige Kostüme sind nämlich nicht (mehr) gern gesehen und werden am Eingang der Kneipe abgewiesen. Wiederum andere sind sogar verboten und können empfindlichen Ärger mit der Polizei nach sich ziehen. Wer kein hohes Bußgeld kassieren möchte, sollte auf diese Kostümierungen unbedingt verzichten – ein Überblick.

Absolutes No-Go sind Kostüme mit einem rechtsextremistischen Hintergrund. Wer an den närrischen Tagen zum Beispiel mit einem Hakenkreuz unterwegs ist, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Das Symbol ist verfassungswidrig. Gleiches gilt für eine Adolf-Hitler-Verkleidung oder Kostüme mit der Aufschrift WP („White Power“), SGH („Sieg Heil“) oder B&H („Blut und Ehre“). Auch weiße Roben und Mützen des Ku-Klux-Klans sind weder lustig noch originell, sondern verboten. Das Tragen entspricht einem Straftatbestand und somit drohen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Karneval Köln: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld für diese Kostüme

„Grundsätzlich sollten Karnevalisten dringend darauf achten, dass ihre Kostümierung nicht dazu geeignet ist, andere Feiernde zu erschrecken oder zu verängstigen. Zumal ein solches Auftreten einem ausgelassenen, aber friedlichen und weltoffenen Miteinander, mithin dem Grundgedanken des Karnevals widerspricht“, sagt auch Polizeihauptkommissar Christoph Gilles. Dazu zählen zum Beispiel auch Verkleidungen als Terrorist oder Dschihadist.

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld riskieren Karnevalisten, die mit einer Waffen-Attrappe unterwegs sind. Sieht diese nämlich zu echt aus, trägt man eine sogenannte „Anscheinswaffe“, begeht eine Ordnungswidrigkeit und verstößt gegen Paragraf 42a des deutschen Waffengesetzes. Auch bei Uniformen versteht der Gesetzgeber mitunter keinen Spaß. So muss deutlich zu erkennen sein, dass es sich um eine Verkleidung handelt. Ist das Kostüm zu echt, zum Beispiel bei Polizei-Uniformen, kann eine Straftat durch den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen aus Paragraf 132a des Strafgesetzbuches vorliegen.

Köln Karneval: Geld- oder Freiheitsstrafe für diese Verkleidungen

„Sollten Karnevalsbesucher zum Beispiel mit Emblemen verbotener Organisationen oder täuschend echt nachgebildeten, Anscheinswaffen unterwegs sein, müssen sie damit rechnen, dass die Polizei ihre Personalien feststellt, die mitgeführten Gegenstände oder Kostüme sicherstellt und bei vorliegender Strafrelevanz Anzeigen fertigt“, erklärt Polizeihauptkommissar Gilles. Sie riskieren dann eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. In den vergangenen Jahren habe die Polizei vor allem Schreckschuss-, Gas- und Signalpistolen eingezogen. Diese Gegenstände verstoßen ohnehin gegen die geltenden Verordnungen der Waffenverbotszonen in der Kölner Innenstadt.

Auch Kostümierungen, die zu viel nackte Haut zeigen, können unter einen Straftatbestand des Strafgesetzbuches fallen. Sie können nämlich als exhibitionistische Handlungen aufgefasst und damit unter Erregung öffentlichen Ärgernisses gemäß Paragraf 183 und 183a StGB fallen. Die Folge: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Nicht verboten, dafür aber nicht erwünscht, sind bei zahlreichen Kneipenwirten in dieser Session Kostümierungen, die jeglichen Bezug zu Gewalt haben. So hat die Szenebar „Bumann & Sohn“ am vergangenen 11.11. zum Beispiel Personen, die als Soldat, Kampfpilot, SWAT- oder FBI-Agent verkleidet waren, den Einlass verwehrt. Selbiges galt für das sogenannte „Blackfacing“, also Kostümierungen, bei denen sich Menschen das Gesicht dunkel schminken und Scheichkostüme. Auch an den kommenden närrischen Tagen werden die Bar-Besitzer darauf achten: „Im Rahmen unsere Möglichkeiten werden wir versuchen, Menschen mit Kostümen, die unserer Meinung nach, rassistisch, sexistisch oder homophob sind, keinen Zutritt zu gewähren. Dies gilt auch für Kostümen, die andere Menschen verängstigen.“

Sollten dennoch Verkleidungen zu sehen sein, die unter die genannten Verstöße fallen, wird es Merchandise-Artikel des Bumann & Sohn geben, um solche Kostüme zu entschärfen. Trotz vieler Aufforderungen waren im vergangenen November zahlreiche SWAT-Verkleidungen im Kölner Stadtgebiet zu sehen. Auch die Ehrenfelder Szenebar musste einige Menschen am Eingang abweisen, insgesamt seien die Leute aber verständnisvoll gewesen und hätten sich weitestegehend an die Vorgaben gehalten.

Auch der Studentenclub Das Ding hat sich in einem Video an alle Karnevalisten gewandt. Dort heißt es, viele Gastronomien in ganz Köln seien zu der Entscheidung gekommen, gewisse Kostüme zu boykottieren. „Wir als Ding haben uns dazu entschieden, dass wir in diesem Jahr keine Menschen in Kostümen hereinlassen werden, die Einsatzkräfte darstellen. Also: Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt, SWAT, SEK“, sagt Geschäftsführerin Claudia Wecker.

Der Grund sei kein ideologischer, sondern ein praktischer. Viele Kostüme seien so gut gemacht, dass es oftmals schwierig sei, diese von echten Einsatzkräften zu unterscheiden. Als zweiten Grund führt sie auf, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen ist. „Ich kann euch nur raten, vorsichtig zu sein. Menschen, die auf Krawall gebürstet sind, können auch nicht unterscheiden und haben vielleicht einfach Bock euch auf die Fresse zu hauen“, so die Chefin des Clubs. „Wir bitten euch, uns zu unterstützen.“