Klagen gegen Kündigungen bei Galeria KaufhofArbeitsgericht Köln zieht Bilanz
Köln – Beim Arbeitsgericht Köln haben bisher rund 300 Beschäftigte der Galeria Kaufhof GmbH gegen Kündigungen geklagt, die wegen der Fusion mit Karstadt ausgesprochen worden waren. 209 Verfahren seien inzwischen erledigt, teilte Pressedezernent Dirk Frederik Brand beim Jahrespressegespräch mit. In etwa der Hälfte der Verfahren sei ein Vergleich erzielt worden. Die andere Hälfte sei in der Regel mit dem Urteil zu Ende gegangen, die Kündigung sei unwirksam. In etlichen Fällen muss nun die zweite Instanz entscheiden: Beim Landesarbeitsgericht seien 39 Berufungsverfahren anhängig. Verhandlungstermine stünden noch nicht fest.
Anfang 2019 war die Entscheidung gefallen, dass im Zuge der Fusion operative Kernbereiche des Warenhausgeschäfts wie Einkauf, Verkauf und Marketing am Karstadt-Sitz in Essen, das auch als Standort der Geschäftsführung auserkoren wurde, zusammengeführt würden. Andere Bereiche dagegen wie etwa das Online-Geschäft, die Warenhausgastronomie und Teile der Buchhaltung würden in Köln bleiben. In den Verfahren, die mit einem Urteil zugunsten der Arbeitnehmer ausgegangen sind, habe die „Darstellung“ der Galeria Kaufhof GmbH, weshalb die entsprechenden Arbeitsplätze nicht mehr nötig seien, nicht ausgereicht, sagte Brand.
Erfolgreich im Hinblick auf Vergleiche
Gesetzlicher Auftrag eines Arbeitsgerichts ist es, auf einen Vergleich hinzuwirken. Das gelingt in der Kölner Behörde in der überwiegenden Zahl der Fälle, wie die Bilanz für das vergangene Jahr zeigt: Fast 62 Prozent der 8759 erledigten Verfahren endeten mit einem Vergleich. Dagegen machten streitige Urteile und Beschlüsse nur etwa 9,5 Prozent aus. 564 sonstige Urteile wurden gefällt, weil nach der Beweisaufnahme der jeweilige Anspruch anerkannt wurde oder der Arbeitgeber gar nicht erst erschien. Andere Verfahren erledigten sich zum Beispiel dadurch, dass die Klage zurückgenommen wurde oder sich die Parteien einigten, ohne das Gericht davon in Kenntnis zu setzen.
Die vergleichsweise geringe Zahl der Fälle, in denen ein Urteil geschrieben werden muss, erklärt, warum das Arbeitsgericht Köln, das mit 22 Kammern das größte seiner Art in NRW ist und sich seit 2015 in der Blumenthalstraße befindet, mit rund 60 hauptamtlichen Mitarbeitern auskommt. 2019 gingen 9334 Klagen ein. Stets betreffen weitaus die meisten Kündigungen. Ist eine solche ausgesprochen, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben, andernfalls wird sie wirksam. Scheitert die Güteverhandlung – gegebenenfalls wird ein weitere anberaumt - , folgt nach etwa drei Monaten ein Kammertermin mit einem hauptamtlichen sowie zwei ehrenamtlichen Richtern, davon einer von der Arbeitgeber-, der andere von der Arbeitnehmerseite. Mehr als 70 Prozent der Verfahren seien in den ersten sechs Monaten erledigt, sagte Direktor Dirk Gilberg.
Rund 60 Klagen
Zurzeit sind beim Kölner Arbeitsgericht circa 60 Klagen anhängig, mit denen Arbeitnehmer eines Getränkeherstellers einen höheren Nachtarbeitszuschlag verlangen. Sie halten die Regelung des Manteltarifvertrags ihrer Branche in NRW für unwirksam, wonach bei Nachtarbeit, die außerhalb eines Schichtsystems erbracht wird, ein Zuschlag von 50 Prozent fällig wird, während für entsprechende Arbeit innerhalb eines Schichtsystems nur 15 Prozent gezahlt werden.
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Eine solche Unterscheidung sei unzulässig, wie eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu einer ähnlichen Regelung in der Textilindustrie zeige. Das Gericht hat jedoch zwei Klagen bereits abgewiesen und die tarifliche Regelung für gültig befunden. Zur Begründung heißt es, dass der finanzielle Nachteil für die Beschäftigten, die Schichtarbeit leisten, durch Freischichten und zusätzliche bezahlte Pausen ausgeglichen werde.