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GerichtFC-Fan muss Stadionverbot wegen gefälschtem Parkschein akzeptieren

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Das Rhein-Energie-Stadion in Müngersdorf

Köln – Mit seiner Klage gegen ein Stadionverbot ist ein Fan des 1. FC Köln aus Kerpen am Donnerstag auch in zweiter Instanz gescheitert. Nachdem der Vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer des Kölner Landgerichts deutlich gemacht hatte, die Klage werde keinen Erfolg haben, zog der Anwalt des Mannes die Berufung zurück.

Ende Oktober 2015 war der Fan zum Heimspiel des FC gegen Hoffenheim nach Müngersdorf gekommen. Zwar war er im Besitz einer echten Dauerkarte, doch der Parkschein, den er im Stadionparkhaus einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes vorzeigte, war gefälscht, nämlich bloß eine Kopie.

Stadionbesucher widersetzte sich Ordneranweisung

Der Ordner forderte ihn auf, das Parkhaus zu verlassen, doch der Besucher widersetzte sich; schließlich fuhr er einfach an dem Mann vorbei mit den Worten, die Angelegenheit könne man später klären. Im folgenden Ermittlungsverfahren blieb die Frage strittig, ob der Kerpener den Mitarbeiter mit dem Wagen berührt oder aber der Ordner auf das Auto geschlagen hatte.

Im Dezember fand vor der Stadionverbots-Kommission des 1. FC Köln eine Anhörung statt. Wochen später entschied das Gremium, der Fan habe fünf Monate und zwei Wochen lang Stadionverbot. Der Mann klagte dagegen und scheiterte vor dem Kölner Amtsgericht. Zur Begründung, dass das Landgericht den Fall ebenso sehe wie die Vorinstanz, sagte Norbert Honnen, Vorsitzender der 1. Zivilkammer, für ein Stadionverbot reiche es aus, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei.

Für ein Stadionverbot muss nicht zwingenderweise ein Gewaltdelikt vorliegen

Ob der Kläger nun den Mitarbeiter im Parkhaus leicht angefahren oder dieser auf das Auto geschlagen habe, sei deshalb unerheblich. Außerdem müsse kein Gewaltdelikt vorliegen, um das Verbot mit der Vorbeugung vor einer weiteren Tat zu begründen.

Da hatte der Anwalt des Kerpeners angesetzt: Es widerspreche dem Präventionsgedanken, dass die Kommission des FC so viel Zeit nach dem Vorfall habe verstreichen lassen, bis sie das Verbot ausgesprochen habe; inzwischen sei sein Mandant wieder bei einem FC-Heimspiel gewesen.

Der Vorsitzende blieb dabei: Entscheidend sei, dass der Fan sich falsch verhalten habe, als er entgegen der Anweisung des Ordners ins Parkhaus fuhr: „So geht das nicht.“