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Verwaltungsgericht21 Eilanträge gegen Ausgangssperre in Köln

Lesezeit 3 Minuten
Leere Zülpicher Straße in Köln

Die Zülpicher Straße ist am Sonntagabend (18.04.2021) vollkommen leer.

Köln – Die nächtliche Ausgangssperre beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Bis zum Montagnachmittag waren 21 Eilverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig, sagte eine Sprecherin. Alle Anträge seien von Privatpersonen eingereicht worden, die ersten schon am Freitag, noch bevor die Ausgangssperre in Kraft getreten ist.

Die Kammer entscheide so schnell wie möglich, hieß es weiter. Wann, ist noch unklar. Teilweise seien die Anträge mit einer Klage verbunden. „Die Stadt hat jetzt Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Wir erwarten dann eine Entscheidung des Gerichts“, sagte Stadtsprecher Alexander Vogel.

Frage nach Verhältnismäßigkeit entscheidend

Zentral für die Kammer dürfte die Frage der Verhältnismäßigkeit werden. Werden Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, muss die Behörde – in dem Fall die Stadt Köln – ein geeignetes, erforderliches Mittel wählen und zuvor alle milderen Maßnahmen ergriffen und diese als unwirksam bewertet haben. In Mainz war zuletzt aus diesem Grund die Ausgangssperre gerichtlich gekippt worden, in Hamburg wurden gleichlautende Eilanträge abgewiesen.

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In der Beweislast ist die Stadt, die in ihrer Allgemeinverfügung argumentiert, dass die vor der Ausgangssperre erlassenen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkung, Alkoholverbot an Hotspots, Masken- und Testpflicht und die Schließungen in Einzelhandel und Gastronomie in der Stadt nicht dazu geführt hätten, die Wocheninzidenzen unter 100 zu drücken. Auch angesichts der Lage auf den Intensivstationen sei die Maßnahme zulässig, hieß es von der Stadt.

Inzidenz in Stadtteilen ausschlaggebend?

Das sieht ein Kläger aus dem Kölner Westen anders und reichte Beschwerde ein. Mit Arbeitszeit und Kinderbetreuung sei er bis zum Abend in andere Verpflichtungen eingebunden, sodass er erst nach 21 Uhr zum Einkaufen oder Joggen komme. Auch hat er durch seine Schwerbehinderung ein hohes Infektionsrisiko, weshalb er die Abendstunden bevorzugt habe, in denen die Supermärkte leerer waren.

„Er wohnt in einem Stadtteil mit unterdurchschnittlicher Inzidenz. Dass er nun unter der gleichen, sehr harten Einschränkung leiden muss wie jemand aus einem Stadtteil mit sehr hohen Werten, ist aus unserer Sicht nicht rechtens“, sagt sein Anwalt Carsten Brennecke und bringt eine Ausgangssperre nur für Hoch-Inzidenz-Stadtteile ins Spiel.

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„Es ist unbestritten, dass die Stadt unbedingt mit Verschärfungen auf die hohen Zahlen reagieren muss, etwa bei den Kontaktbeschränkungen. Aber eine Ausgangssperre für jedermann ist nicht verhältnismäßig“, sagt Brennecke weiter. „Hier wird Ungleiches gleich behandelt.“

Am ersten Wochenende hielten sich die meisten Kölner an die neue Ausgangssperre. Von 21 Uhr bis 5 Uhr darf sich nur noch außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten, wer dazu einen „triftigen Grund“ hat, wie es heißt. Dazu gehört der Arbeitsweg.