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Zwangsprostitution16-jährige Schülerin musste für Kölner Zuhälter anschaffen

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht mit seinem Verteidiger Ingmar Rosentreter.

Köln – Wegen Zwangsprostitution muss sich ein Zuhälter (29) seit Donnerstag vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft zwei Frauen unter Drohungen auf den Strich geschickt haben, darunter eine erst 16-jährige Schülerin.

Köln: 16-jährige Schülerin auf den Strich geschickt

Die Schülerin soll gegenüber dem Zuhälter behauptet haben, sie sei drei Jahre älter, was dieser laut Ermittlungsakten geglaubt habe. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat daher davon abgesehen, den Mann auch noch wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger anzuklagen.

Verteidiger Ingmar Rosentreter äußerte, sein Mandant habe nicht gewusst, dass Zuhälterei mit Frauen bis einschließlich 21 Jahren überhaupt verboten sei, er sei von 18 Jahren als Schutzgrenze ausgegangen. „Das wurde ihm erst bewusst, als er in Untersuchungshaft kam“, so Rosentreter.

Kölner Zuhälter soll dem Rocker-Millieu angehören

Konkret soll der Angeklagte, der dem Rocker-Millieu angehören soll, zwei Frauen unter 21 Jahren, die bereits der Prostitution nachgegangen waren, immer weiter angespornt haben, mehr zu arbeiten, um sich dadurch eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

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Eine 19-Jährige, die als Escort-Girl arbeiten wollte, soll der Mann stattdessen in einen Saunaclub im niederländischen Roermond gebracht haben. Als die junge Frau über Regelschmerzen klagte und nicht weiter arbeiten wollte, soll der Zuhälter zu ihr gesagt haben, wie enttäuscht er sei.

Kölner Staatsanwaltschaft will 84.000 Euro an Einnahmen

Laut Anklage soll der Zuhälter die Sexpraktiken bestimmt haben und ob mit Freiern ungeschützter Geschlechtsverkehr betrieben wird. Der 19-Jährigen verbot er laut Anklage, mit ihren Freundinnen einkaufen zu gehen, die Schülerin soll er von ihrer Familie ferngehalten und verprügelt haben. Auch soll er sie aufgefordert haben, sich seinen Vornamen mit dem Zusatz „Eigentum“ tätowieren zu lassen. Dazu kam es letztlich aber nicht.

84.000 Euro soll der Angeklagte von den Frauen erhalten haben, die er nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zurückzahlen soll. Verteidiger Rosentreter zweifelte die Höhe der Summe an. Beim nächsten Verhandlungstag sollen die geschädigten Frauen aussagen. Ein Urteil in dem Fall ist für den 20. August vorgesehen.