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Vier Freunde angeklagt21-jährige Kölnerin nach Misshandlungen gestorben

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Die Staatsanwaltschaft hat vier Freunde angeklagt, weil sie eine 21-jährige Kölnerin in einer Wohnung in Höhenberg so schwer misshandelt haben sollen, dass sie an den Folgen starb. Die Taten sollen im April vorigen Jahres geschehen sein, die Frau erlag ihren Verletzungen knapp drei Monate später in einem Krankenhaus.

Trifft es zu, was die Polizei ermittelt hat, muss die 21-Jährige ein schwer vorstellbares Martyrium erlitten haben. Nach Auskunft von Jan Orth, Sprecher des Kölner Landgerichts, sollen die Beschuldigten die junge Frau an vier Tagen im April unter anderem mit Fäusten, einem Besenstiel und Arbeitsstiefeln geschlagen und getreten haben. Damit die Frau keine Hilfe holen konnte, sollen die Angeklagten ihr das Handy abgenommen haben. Ohnehin sollen sie der 21-Jährigen der Anklage zufolge vorgeschrieben haben, was sie zu tun und zu lassen habe. Ohne Einwilligung der Beschuldigten durfte das Opfer angeblich nicht einmal auf die Toilette gehen.

Opfer hatte sich von seinem Freund getrennt

Die Misshandlungen sollen begonnen haben, nachdem die 21-Jährige sich von ihrem Freund, Sven K., getrennt hatte. Der 25-Jährige lebte mit ihr anfangs alleine in der Wohnung in Höhenberg. Später sollen die beiden Schwestern Sabine und Petra H. (31, 29) sowie der gemeinsame Bekannte Christopher S. (28) dazugezogen sein und eine Wohngemeinschaft mit dem Paar gegründet haben. Ein Ermittler spricht von einem "prekären Milieu", in dem die Beschuldigten und das Opfer gelebt hätten.

Am 28. April wandte sich eine Freundin der 21-Jährigen schließlich an die Polizeiwache in Kalk, weil sie sich Sorgen machte. Sie konnte die Frau nicht erreichen. Polizisten befreiten die 21-Jährige aus der Wohnung. Mit schweren Verletzungen wurde sie in eine Klinik eingeliefert, wo sie im Juli an multiplem Organversagen starb.

Staatsanwaltschaft: Tod nicht absichtlich herbeigeführt

Die vier Angeklagten befinden sich auf freiem Fuß. Ihnen wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge der Prozess gemacht. Eine Tötungsabsicht erkannte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie geht davon aus, dass der Tod fahrlässig herbeigeführt wurde. Ein Termin für den Prozess vor dem Landgericht steht noch nicht fest.