Prozess in KölnAngeklagter soll im Dampfbad im Aqualand masturbiert haben
Köln – Die Richterin hätte es eigentlich besser wissen müssen: Laut Aktenlage hatte der Beschuldigte die Anklagevorwürfe bestritten, während eine Augenzeugin ihn eindeutig bei exhibitionistischen Handlungen im Freizeitbad Aqualand beobachtet haben will. Doch die Zeugin wurde gar nicht erst geladen. Und der Angeklagte ließ über seinen Anwalt wissen: „An den Vorwürfen ist nichts dran.“
Sein Mandant bestreite die Tat, sagte der Verteidiger. Zwar habe sich der dreifache Familienvater im Dezember vergangenen Jahres an jenem späten Nachmittag im Dampfbad des Aqualand mit einem Freund aufgehalten. Aber keineswegs masturbiert, wie es die Zeugin zu Protokoll gegeben hatte: Demnach soll Mamut T. (38) wiederholt im Hamam Hand an sich gelegt haben, während er „gezielt Blickkontakt zu der Zeugin aufnahm“.
„Sinnloser Termin“
Die junge Frau – so die Anklage – habe ihn daraufhin zur Rede gestellt, doch kurze Zeit später habe sich der 38-Jährige ihr erneut masturbierend genähert und sich auch noch neben sie auf die Liege gelegt. Weil sie sich davon bedrängt fühlte, hatte sie mit Hilfe des Bademeisters die Polizei gerufen und den Familienvater angezeigt.
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Jetzt bleibt der Richterin nichts anderes übrig, als die Zeugin zu einem neuen Prozesstermin zu laden. Möglicherweise hatte sie aus Kostengründen entschieden, ohne Zeugin auszukommen. Jetzt wird es doppelt teuer. „Das war ein völlig sinnloser Termin“, schimpfte der Anwalt des Familienvaters beim Verlassen des Gerichtssaals.