Geschichte einer VerleumdungKölner Arzt soll jahrelang Kinder missbraucht haben
- Ein Kölner Arzt stellt eine Selbstanzeige ins Internet und gibt darin an: „Ich bin pädophil, habe regelmäßig nach Operationen die Kinder im Aufwachraum missbraucht.“
- Die Polizei nimmt ihn noch am selben Tag fest. Der Fall scheint klar zu sein.
- Doch vor Gericht musste sich nun jemand anderes verantworten. Lesen Sie hier die Hintergründe.
Köln – Die Online-Selbstanzeige ans Landeskriminalamt klang überzeugend und versetzte die Ermittler in Alarmbereitschaft. Ein Kölner Facharzt schrieb in der Schuldanerkenntnis, er habe sich jahrelang an kleinen Jungen vergangen und deutete an, sich wegen der schweren Schuld das Leben nehmen zu wollen.
„Ich bin pädophil, habe regelmäßig nach Operationen die Kinder im Aufwachraum missbraucht“, stand in dem Geständnis. Gleichzeitig war auf Twitter unter dem Klarnamen des Mediziners das Geständnis gepostet worden mit dem Hinweis, dass einer seiner erwachsenen Söhne ein Drogendealer sei.
Kölner Arzt wird festgenommen und stundenlang verhört
Noch am selben Tag wurde der Arzt festgenommen, stundenlang verhört und schließlich freigelassen. Bereits in der Nacht hatte sich herausgestellt, dass die schweren Vorwürfe aus der Luft gegriffen waren. Ein bis dahin Unbekannter hatte das vermeintliche Missbrauchsgeständnis ins Netz gestellt. Ein paar Tage später wurde die Hauswand des Arztes beschmiert: „Ich bin ein Kinderschänder.“
Ermittlungen führten schließlich zu Jonas W. (37, Name geändert), der sich nun wegen Verleumdung, falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft vor dem Amtsgericht verantworten musste.
Alptraum verfolgt Familie bis heute
Der Mediziner war am Tattag im November 2019 mit seiner Frau im Auto auf dem Weg nach Düsseldorf gewesen, um an der Bachelorfeier seines jüngsten Sohnes teilzunehmen. Der Anruf ereilte ihn auf der Autobahn, Nachbarn waren völlig verschreckt, als sie ihm am Handy mitteilten: „Ihr Haus ist umstellt, vier Streifenwagen parken dort und warten auf Sie.“
Der Arzt dachte an einen Einbruch, drehte sofort um und wurde vor seiner Haustür verhaftet. „Vier muskelbepackte Männer in schusssicheren Westen nahmen mich fest“, erinnerte er sich im Zeugenstand, und es wurde offensichtlich, dass dieser Alptraum ihn und seine Familie bis heute verfolgt.
Auf der Wache mit Missbrauchsvorwürfen konfrontiert
Auf der Wache wurde er mit den Missbrauchsvorwürfen konfrontiert und fühlte sich „wie in einem verrückten Film“. Er musste eine Speichelprobe abgeben, Schuhe und Brille wurden ihm abgenommen, stundenlang wurde der 66-Jährige verhört. „Das ist etwas, was niemals wieder heil gemacht werden kann“, sagt er heute. Die Vorwürfe nennt er „abartig, absurd und einfach nur ekelhaft“. Warum ihm, einem seit 40 Jahren glücklich verheirateten Mann und Vater dreier Söhne, engagierten Mitglied im Pfarrgemeinderat und gefragten Arzt, derartiges widerfahren musste, wurde im Prozess nicht beantwortet.
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Die Überprüfung der IP-Adresse der vermeintlichen Selbstanzeige führte zu einem Kölner Internetcafé. Bilder der Überwachungskamera zeigen Jonas W., als er die Anzeige am Computer schrieb. Der Angeklagte, ein mürrisch dreinblickender Mann mit Kinnbart, das Haar zum Zopf gebunden, wurde noch im November festgenommen. Der Journalistensohn, bisher nicht vorbestraft, hatte nach abgebrochenem Germanistik-Studium zunächst als Online-Redakteur gearbeitet, danach als Personaldisponent in einem Kölner Unternehmen und war zuletzt ohne festen Wohnsitz. „Ich war in einem psychischen Ausnahmezustand“, gab er als Motiv für sein Handeln an. Weitere Fragen wollte er nicht beantworten.
Arzt und Angeklagter sind sich vorher nie begegnet
Sämtliche Appelle des Gerichts und auch des Opfers, die Frage nach dem Warum zu beantworten, liefen ins Leere. War es möglicherweise ein Racheakt? Alles nur Spekulation, hieß es im Gerichtssaal. Fakt jedenfalls sei, dass sich weder Arzt noch Angeklagter jemals begegnet waren oder sich kannten.
Der Ankläger sprach in seinem Plädoyer von einer „besonders perfiden Tat, absurd und verrückt dazu“. Gleichwohl hielt er eine einjährige Bewährungsstrafe für ausreichend. Zur Überraschung aller Beteiligten ging Richterin Julia Schumacher mit ihrem Urteil weit über den Antrag hinaus und verhängte eine dreijährige Haftstrafe.
Schließlich habe der Angeklagte mit seinen Anschuldigungen „den größtmöglichen Schaden angerichtet, den man in Internetzeiten anrichten kann“. Das angebliche Motiv nahm sie ihm jedenfalls nicht ab: „Das ist nur eine hohle Phrase, wenn es nicht erklärt wird.“ Auch habe sie beim Täter „weder Reue noch Einsicht“ gespürt. „In meiner ganzen Richterkarriere habe ich noch nie derart einen Antrag des Staatsanwaltes überboten.“ Ihre Begründung: „Sie wollten, dass Ihr Opfer sich das Leben nimmt.“