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Verstärkte KontrollenBahnhöfe in Köln werden am kommenden Wochenende zu Waffenverbotszonen

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Polizeibeamte patrouillieren auf Gleis 1 im Kölner Hauptbahnhof.

Die Bundespolizei kündigte an, die Bahnhöfe in Köln streng zu kontrollieren. (Symbolbild)

Um Gewalt in den Bahnhöfen zu verhindern, verbietet die Bundespolizei in Köln vom 21. bis 25. März waffenartige Gegenstände an bestimmten Orten.

In den Bahnhöfen „Köln Hauptbahnhof“, „Messe/Deutz“, „Trimbornstraße“ und „Ehrenfeld“ sind Waffen wie zum Beispiel Pistolen, Messer oder Schlagstöcke von Donnerstag (21. März) um 13 Uhr bis Montag (25. März) um 6 Uhr verboten. Die Bundespolizei kündigte an, dies verstärkt zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden.

Waffenverbote werden von der Bundespolizei regelmäßig verhängt. Dadurch soll die Sicherheit der Reisenden an den Bahnhöfen durch die Kontrollen erhöht und Gewaltdelikten vorgebeugt werden. Laut der Bundespolizei gab es im zweiten Halbjahr 2023 keinen signifikanten Rückgang von Gewaltdelikten in den Kölner Bahnhöfen. Besonders bei Veranstaltungen, Clubbesuchen, Alkohol- und Drogenkonsum sowie in Gruppensituationen komme es regelmäßig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Köln: Kein Rückgang bei Straftaten an Bahnhöfen

Hieb- oder Stoßwerkzeuge können dabei zu schweren Verletzungen führen, ebenso wie Gegenstände, mit denen geschossen oder Gas gesprüht wird. Auch bei Routinekontrollen entdecken Bundespolizisten wiederholt Messer oder Pfefferspray. Die Maßnahme zielt darauf ab, das Mitführen solcher Objekte zu unterbinden.

Als gefährliche Gegenstände zählen unter anderem Feuerwaffen jeglicher Art, darunter Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten, Spielzeugwaffen oder Nachbildungen, die mit echten Waffen verwechselt werden können. Auch Messer mit einer mehr als vier Zentimeter langen Klinge, Hackwerkzeuge wie Äxte oder Beile und Schlagwaffen wie Baseballschlager oder Schlagstöcke sind verboten.

Bestimmte Berufsgruppen wie die Polizei, der Zoll, die Bundeswehr, die Feuerwehr, Rettungsdienste oder Sicherheitsdienste sind von dem Verbot nicht betroffen. Weitere Details und Ausnahmen sind auf Plakaten an den entsprechenden Bahnhöfen beschrieben. Laut der Bundespolizei handelt es sich um eine Routinemaßnahme ohne speziellen Anlass. (ndo)