Wegen versuchten Totschlags muss sich eine Kölnerin vor Gericht verantworten. Sie soll einem Senior den Beatmungsschlauch vom Hals gezogen haben.
In PflegeheimBeatmungsschlauch vom Hals gezogen? Kölnerin wegen versuchten Totschlags vor Gericht
Ein dramatischer Vorfall in einem Pflegeheim im Kölner Stadtteil Porz wird seit Dienstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts aufgearbeitet. Eine 43-Jährige soll einem weiteren Bewohner einen Beatmungsschlauch vom Hals gerissen und ihn so in Lebensgefahr gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht daher von einem versuchten Totschlag aus.
Köln: Gemeinsam in Pflegeheim in Porz gelebt
Die mutmaßliche Täterin und das 79-jährige Opfer lebten zusammen in einem Heim für Patienten mit Beeinträchtigungen der Atemwege, genannt „Beatmungswohngemeinschaft“. Der frühere Ingenieur ist halbseitig gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Er hatte gerade im Aufenthaltsraum ein Buch gelesen, als die Beschuldigte hinter ihm aufgetaucht sei und plötzlich an der Luftkanüle gerissen habe.
Der Senior habe sich stark gewehrt, der Mitbewohnerin auf die Hände geschlagen. Die Beschuldigte habe dem Mann daraufhin mit der flachen Hand auf den Kopf geschlagen und die Kanüle gezogen. Das Opfer schrie um Hilfe, woraufhin Pflegekräfte in den Raum eilten. Sie konnten eine Ersatzkanüle einsetzen und die Beatmung bei dem Patienten mit künstlich geöffneter Luftröhre wiederherstellen.
Bei der Polizei hatte der Geschädigte die Frau als unangenehm beschrieben, die „ihre Nase überall hineinsteckt“. So sei sie ständig in den Zimmern anderer Bewohner aufgetaucht, soll dort Lebensmittel und Zigaretten entwendet haben. Der Senior gab an, körperlich und auch psychisch nicht unter den Folgen zu leiden. „Ich habe mir nur die Frage gestellt: Was sollte das?“
Beschuldigte streitet die Vorwürfe ab: „Nicht wahr“
Die 43-jährige Beschuldigte bestritt die Vorwürfe, sagte: „Das ist nicht wahr.“ Sie habe lediglich schauen wollen, ob die Kanüle des Mannes echt sei. Sie habe eine solche auch mehrere Monate getragen. „Vielleicht haben Sie sich ja über irgendwas geärgert?“, fragte der Vorsitzende Richter Peter Koerfers behutsam, etwa über einen womöglich angedachten Heimwechsel. „Nein“, so lautete die Antwort.
Nach eingesetzten Polizeibeamten soll die Beschuldigte noch getreten haben. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Beschuldigten eine Gefahr für die Allgemeinheit. Es sei nicht auszuschließen, dass die 43-Jährige die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe. Aufgrund einer psychischen Erkrankung mit Realitätsverlust droht dieser auch die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.