Polizei Köln warntBetrüger vermieten fremde Wohnungen und kassieren Kaution
Köln – An gleich mehreren Tagen klingeln verschiedene Männer bei einer Frau, die im Kölner Stadtteil Bilderstöckchen wohnt, an der Tür. Sie hat sie zuvor noch nie gesehen. Dennoch behaupten die Männer, sie seien die neuen Mieter der Wohnung. Auf Nachfrage der Anwohnerin legen sie jeweils authentisch wirkende Mietverträge vor. Einer von ihnen, ein 27 Jahre alter Mann, gibt zudem an, dem Anbieter vorab eine Kaution in Höhe von 1800 Euro gezahlt zu haben. Diese Aussage gab die Frau am Freitag, 3. Januar, in der Nippeser Polizeiwache zu Protokoll.
Eine spätere Überprüfung der Kopie eines dieser „Mietverträge“ ergab daraufhin, dass es sich um eine Fälschung handelt. Der Betrüger hatte jene Wohnung über soziale Netzwerke gleichzeitig an mehrere Männer „vermittelt“. Das sei kein Einzelfall, so ein Sprecher der Polizei Köln.
Weitere betrügerisch angebotene Unterkünfte in Köln
Hinweisen zufolge soll es weitere betrügerisch angebotene Unterkünfte geben. In Immobilienportalen – mitunter auch vor Ort – sollen Betrüger immer öfter ein attraktives Mietwohnungsangebot vortäuschen und so die derzeit angespannte Lage des Wohnungsmarktes ausnutzen. Ihr alleiniges Ziel sei dabei das Abkassieren des Kautionsbeitrags, der zwischen 500 und 2500 Euro liegen kann. Die Interessenten würden anschließend lediglich vor einer nicht disponiblen Wohnung stehen.
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In einigen Fällen sollen die letztlich geschädigten Interessenten die angebotene Wohnung sogar mehrfach selbst besichtigt haben. Für diese Termine hätten die Betrüger, laut Aussage der Polizei, die Räumlichkeiten kurzfristig über einen Online-Übernachtungsdienst, der etwa von der Firma Airbnb angeboten wird, als Ferienwohnung gemietet.
Polizei Köln warnt vor voreiliger Zahlung der Kaution
Die Polizei Köln hat die Ermittlungen aufgenommen und empfiehlt Privatpersonen dringend, sich so gut es geht über deren Geschäftspartner zu informieren. Hilfe bieten Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen oder speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften über mögliche Risiken eines Geschäftsabschlusses im Internet.
Vor Zahlung einer Kaution könnte ein Interessent zudem den Anbieter um einen entsprechenden Eigentumsnachweis bitten. Wenn die örtliche Möglichkeit besteht, kann man sich bei benachbarten Anwohnern rückversichern, ob es sich tatsächlich um eine zu vermietende Wohnung handelt. Eine Überweisung der Kaution ist auch auf ein mit dem Anbieter kooperiertes Kautionskonto möglich. Dahingehend müsste sich der Anbieter gegenüber dem Kreditinstitut entsprechend authentisieren.