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Online bestellte DrohneBetrugsverfahren am Amtsgericht Köln eingestellt – unter einer Auflage

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Eine Drohne, Flugcopter, vom Typ DJI Phantom 4 steht am Dienstagnachmittag (24.01.2017) in Köln in der Luft.

Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem Kölner Amtsgericht war eine online bestellte Drohne.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Drohne, die ihren Käufer nie erreichte.

In einem Fall von mutmaßlichem Betrug, der am Montag im Amtsgericht verhandelt wurde, konnte der Verteidiger die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Richterin davon überzeugen, dass sein Mandant keine Täuschungsabsicht gehabt hatte. Im Mai des vergangenen Jahres kaufte ein Mann auf einem Online-Marktplatz eine Drohne für 310 Euro und überwies das Geld auf das in der Anzeige angegebene Konto.

Die Ware traf aber nie ein: Der Kunde war Opfer eines Betrugs geworden. Weil das Konto dem heute 28 Jahre alten Angeklagten gehört, wurde gegen ihn ermittelt. Der Verteidiger musste ausholen, um zu erklären, warum sein Mandant unschuldig sei. Die Geschichte beginne damit, dass der Angeklagte einem dritten Mann 500 Euro geliehen habe. Dieser sei es gewesen, der dann die Drohne im Internet angeboten habe.

Köln: Betrugsverfahren am Amtsgericht Köln unter einer Auflage eingestellt

Um einen Teil seiner Schulden zu tilgen, habe er in seiner Anzeige das Konto des Angeklagten angegeben und so dafür gesorgt, dass das Geld für die Ware darauf floss. Den dritten Mann treffe die Schuld daran, dass die Drohne nicht geliefert wurde; der Anwalt nannte das entsprechende gerichtliche Aktenzeichen. Die Amtsrichterin stellte das aktuelle Verfahren schließlich unter einer Bedingung ein: Der 28-Jährige muss zur Schadenswiedergutmachung die 310 Euro zurückzahlen, die im Wege des betrügerischen Geschäfts auf seinem Konto gelandet sind.