Gefahr für Dämme und Deiche?Nutrias in Köln stoßen nicht überall auf Gegenliebe
Köln – Die jüngst in Köln gesichteten Nutrias stoßen bei Experten nicht nur auf Gegenliebe. Wenn die einzelnen Exemplare zu einer größeren Population erwachsen sollten, könnten diese Schäden an Deichen und anderen Wasserschutzanlagen anrichten, hieß es von den Stadtentwässerungsbetrieben (Steb). Zwar gebe es bisher keine bekannten Schäden, aber besonders an lockerem Erdreich an Bächen in Parks und Wäldern müsse regelmäßig kontrolliert werden, sagte Steb-Sprecherin Birgit Konopatzki. Hier bestehe die Gefahr der Unterhöhlung, die mit zusätzlichem Erdmaterial bekämpft werden müsste, vergleichbar etwa mit Maulwurfshügeln. Am Rhein seien die Uferbefestigungen und die für Hochwasserlagen eingerichteten Spundwände aber aus Beton oder Stahl und damit immun gegen Nutrias-Befall.
Nutrias essen Süßwassermuscheln
Zuletzt waren zwei Exemplare der in Köln äußerst seltenen Biberratten entdeckt worden – eins davon nahe des Ebertplatzes, ein anderes in Sürth. In anderen Kreisen und Städten vermehrten sie sich rasch und gelten mittlerweile als Plage. Auch Naturschützer sehen die Entwicklung bedingt kritisch. „Die Tiere ernähren sich auch von seltenen und heimischen Süßwassermuscheln. Dort wo diese Flussmuscheln leben, eine extrem gefährdete Art, muss der Nutria bekämpft werden“, sagt Birgit Königs vom Nabu NRW. Auch in bestimmten Schutzgebieten am Niederrhein, wo Sauergras wächst, was den Nutrias gut schmeckt, müssten die Tiere gejagt werden, sagt die Naturschutz-Sprecherin. Zur Situation an Deichen sagt Königs: „Deiche und Dämme können durch die Bauten der Nutrias vom Einsturz gefährdet werden, dort kann man die Tiere auf Dauer nicht dulden.“
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Das Landesnaturschutzamt Lanuv verweist auf die EU-Verordnung zum Umgang mit Neozoen, also unerwünschten tierischen Einwanderern wie dem Waschbären. Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt die Nutria zu den Arten, bei denen Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen seien. „Eine Bekämpfung durch Abschuss oder Fallenfang ist aus Artenschutzsicht im Einzelfall lokal sinnvoll, zum Beispiel zum Schutz besonders gefährdeter Großmuschelarten, Wasserpflanzen- und Röhrichtbestände“, heißt es vom Lanuv. An Gewässern mit Nutzungen werden Nutrias aus wirtschaftlichen Gründen bekämpft. Die Art unterliegt in Nordrhein-Westfalen nicht dem Jagdrecht, kann aber seit 2008 auch ohne polizeiliche Sondergenehmigung von Jägern geschossen werden. In Biberschutzzonen sind Totschlagfallen verboten. Wegen der Verwechselungsgefahr mit dem Biber dürfen Nutria nur an Land geschossen werden.