AboAbonnieren

Nach Klagen einer Kölner ZustellerinDeutsche Post versichert „klar geregelte Wochenarbeitszeit“

Lesezeit 2 Minuten
Ein Briefträgerwagen der Deutschen Post für die Hausbelieferung steht auf einer Straße.

Eine Zustellerin hat sich im „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die hohe Arbeitsbelastung beklagt.

Die Deutsche Post nimmt Stellung zu den Schilderungen einer Briefträgerin im „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat die Deutsche Post zu den Kernaussagen der Zustellerin um eine Stellungnahme gebeten. Ein Postsprecher betonte, das Unternehmen verfüge über 25.000 Fahrräder, davon mehr als 19.000 elektrobetriebene. So genannte mobile Instandsetzungsteams sorgten für eine regelmäßige Wartung.

Zustellbezirke werden laut Post regelmäßig überprüft

Die Zuschnitte der Zustellbezirke würden – mit Blick auf die Sendungsmengen und Sendungsarten sowie auf die Zustellwege und die Zahl der zu beliefernden Kundinnen und Kunden – „regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst“. Zu einer Bezahlung der Zustellkräfte, die über dem Lohnniveau der Post-Wettbewerber liege, gehöre eine „klar geregelte Wochenarbeitszeit“ von 38,5 Stunden.

Zu Vorgaben, wie häufig und bei wem ein Zusteller klingeln muss, um ein Paket zu übergeben, äußerte sich der Unternehmenssprecher nicht; ebenso wenig zur Aussage der Postbotin, die Zusteller seien angehalten, möglichst wenig Päckchen in die Filialen zurückzubringen, da die Post pro Sendung 60 Cent an einen Shop zahle. „Detaillierte Arbeitsabläufe und Anweisungen aus unserer betrieblichen Praxis erörtern wir ebenso wenig öffentlich wie vertragliche Vereinbarungen mit unseren Filialpartnern.“

Zum Thema Regressansprüche sagte der Sprecher: „Im Falle eines gemeldeten Sendungsverlusts wird der Verbleib einer Sendung sorgfältig recherchiert.“ Es gebe nur „sehr seltene Fälle“, in denen die Post einen möglichen Regress gegenüber einer Zustellkraft prüfe – nämlich dann, wenn eine grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vermutet werden müsse.