Kölner SpielhalleDiebstahl auf Video zu sehen – doch Beschuldigter geht straffrei aus
Köln – Völlig frustriert verließ ein ehemaliger Spielhallen-Mitarbeiter (26) am Dienstag das Kölner Justizgebäude. Der junge Mann hatte einen mutmaßlichen Dieb an seiner Arbeitsstätte in Gremberghoven anhand von Überwachungsbildern überführt; die Richterin schaute sich diese am Dienstag beim Prozess vor dem Amtsgericht aber gar nicht richtig an. Der Angeklagte ging straffrei aus.
Köln: 500 Euro Münzgeld in Spielhalle gestohlen
Die Staatsanwaltschaft hatte dem in der Bauaufsicht tätigen Angeklagten vorgeworfen, einen Becher mit 500 Euro Münzgeld aus der Spielhalle gestohlen zu haben. Der Mitarbeiter hatte das Geld versehentlich im Wechselautomaten stehen lassen. Der Täter nutzte einen scheinbar unbeobachteten Moment zum Diebstahl, denn die Überwachungskameras hielten alles fest.
Als der Stammkunde, der namentlich nicht bekannt war, etwa drei Wochen später erneut in der Spielhalle auftauchte, riefen die Mitarbeiter die Polizei. Es kam zur Anklage. „Mein Mandant war an dem Tag in dem Casino, den Becher hat er aber nicht entwendet“, sagte der Verteidiger. Die Prozessbeteiligten schauten sich genau eine Sequenz aus den Videos an; sie zeigte offenbar den 54-Jährigen, wie er die Spielhalle tatsächlich mit einem Becher in der Hand verließ.
Köln: Beweismaterial nicht komplett gesichtet
„Der Angeklagte mag einen Becher in der Hand gehabt haben, aber ob es der war, der gestohlen wurde, weiß ja keiner“, bemerkte der Staatsanwalt. Der Spielhallen-Mitarbeiter versuchte im Zeugenstand zu erklären, dass weitere Aufnahmen definitiv auch den Diebstahl am Wechselautomaten zeigten. In Augenschein genommen wurden diese Überwachungsbilder aber nicht mehr, da die Richterin es nicht mehr für nötig befand.
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Hatte der Staatsanwalt zuvor noch gesagt, hier könne es nur Freispruch oder Verurteilung geben, stimmte er letztlich dem Vorschlag der Richterin zu, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. „Sie sind doch noch in Weihnachtsstimmung“, hatte Richterin Astrid Bernards, die etwa 20 Verfahren an dem Tag verhandeln musste, in vorigen Verfahren, die ebenfalls mit Einstellung endeten, gesagt.
Köln: Spielhallen-Mitarbeiter hat seinen Job verloren
„Der Angeklagte ist nicht vorbestraft“, erklärte die Richterin die Einstellung ohne jede Auflage, auch wolle man das Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen, da ansonsten weitere Ermittlungen nötig seien.
Der Frust des Spielhallenbetreibers ergibt sich auch daraus, dass er nicht nur selbst für den Schaden aufkommen musste. Er verlor auch seinen Job in der Spielhalle; und wird nun nicht entschädigt.