Im ICE in Köln erwischtDrogenschmugglerin berichtet von krebskrankem Sohn
Köln – Der Koffer, den Zollbeamte im ICE 125 in Köln-Mülheim durchsuchten, hatte einen doppelten Boden. Rohmasse für 20 Kilogramm Ecstasy kam hier zum Vorschein, die Besitzerin wurde festgenommen. Beim Prozess offenbarte die Brasilianerin (25) eine traurige Familiengeschichte.
Sohn (4) in Brasilien leidet unter der Mondscheinkrankheit
Die Sekretärin mit geringem Einkommen ließ in Brasilien ihr schwer krankes Kind zurück, um in Europa mit Drogengeschäften auf einen Schlag viel Geld zu verdienen. Der vierjährige Sohn, der beim Vater blieb, leide an der sogenannten Mondscheinkrankheit und dürfe nicht ans Tageslicht.
Im Januar hatte die Angeklagte, die sich am Montag vor dem Kölner Landgericht verantworten musste, den präparierten Drogenkoffer in der niederländischen Hauptstadt Amsterdam in Empfang genommen und war damit in den Zug in Richtung Frankfurt am Main gestiegen.
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Zollbeamte mit Treffer bei Routinekontrolle in Köln
Bei einer Routinekontrolle waren die Zollbeamten auf die junge Frau aufmerksam geworden, weil sie allein reiste; nach der Entdeckung kam sie in U-Haft. Beim Prozessauftakt gab die 24-Jährige alles zu, wollte aber keine Angaben zu Hintermännern machen. Angeblich würde sie bedroht.
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Während sie in Haft saß, sei bei dem kleinen Sohn aufgrund der Vorschädigung der Haut eine Krebserkrankung aufgetreten, wie der Vater der Angeklagten dieser in einem Brief mitgeteilt hatte. Dazu schickte er Fotos des Jungen, die der Vorsitzende Richter in Augenschein nahm.
Angeklagte zeigt Richter Fotos ihres kranken Sohnes
Die Bilder zeigen den Jungen mit dunklen Flecken im Gesicht, ein typisches Merkmal der Mondscheinkrankheit; der medizinische Begriff lautet Xeroderma pigmentosum. „Ist das heilbar?“, fragte der Richter. „Nur Gott kann das heilen“, antwortete die Angeklagte und weinte.
Sie wolle nur zu ihrem Sohn zurück nach Brasilien, sagte die Drogenkurierin, die für die Fahrt 960 Euro erhalten hatte. Reiserouten durch Portugal und die Schweiz legen weitere Tätigkeiten nahe, auf Nachfrage des Richters schwieg die Frau dazu. Bewiesen wurde lediglich der eine Fall.
Kölner Richter verhängt mehrere Jahre Gefängnis
Der Staatsanwalt hob den Strafrahmen für die illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln hervor, der von zwei bis 15 Jahren Gefängnis reiche. Der Ankläger wog die erhebliche Menge an Drogen gegen die Belastungen der Frau in der Haft ab und forderte drei Jahre und neun Monate Haft.
Richter Michael Greve folgte in seinem Urteil exakt dem Antrag des Staatsanwalts. Greve sagte, er habe häufiger mit Drogenkurieren zu tun, bei denen man sich denke: „Was für eine arme Sau.“ Im Vergleich zu anderen Fällen sei die Angeklagte sogar noch recht milde bestraft worden.