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„Habe mich selbst erschreckt“Kölner Automatensprenger scheitert bei drei Versuchen

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Bank Sprengung Jasmin

Polizeibeamte stehen im November 2019 vor der Commerzbank-Filiale in Köln-Bickendorf.

Köln – „Unverantwortlich und vollkommen dämlich“, so beurteilte Richter Karl-Heinz Seidel das Vorgehen eines selbstständigen Handwerkers, der mehrere Geldautomaten in die Luft sprengen wollte und nur knapp daran scheiterte. Der nicht vorbestrafte 27-Jährige musste sich am Montag wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Kölner Firmenchef gibt Geldnot als Motiv an

Der Maler und Lackierer berichtete bei der Verhandlung von Geldnöten, die ihn zu den Taten getrieben hätten. So habe er seinen Mitarbeitern, mit denen er auf Großbaustellen die Wände von Wohnungen tapeziert und gestrichen habe, keine Löhne mehr zahlen können. Das benötigte Geld, etwa 10.000 Euro, habe er sich von der Familie nicht leihen wollen, „dafür war ich zu stolz.“

Im Internet habe er dann zufällig einen Fahndungsaufruf nach einer erfolgreichen Geldautomaten-Sprengung gesehen und sich spontan dazu entschieden, es den gesuchten Tätern gleichzutun. Werkzeug habe er ja in seinem Firmenfahrzeug gehabt, im Baumarkt habe er sich dann noch Gasflaschen, Schläuche und Bremsflüssigkeit zum Legen einer Lunte zum Anzünden besorgt.

Im Kölner Umland vor der Polizei geflüchtet

Vor einem Jahr hatte der Angeklagte nachts eine Kreissparkasse in Pulheim aufgesucht, „die kannte ich, da ich in der Nähe auf einer Baustelle gearbeitet habe.“ Mit einem Schraubenzieher habe er die Geldausgabe des Automaten aufgehebelt und den Schlauch eingeführt, der an der Gasflasche hing. Das Entzünden der Bremsflüssigkeit habe aber nicht richtig funktioniert.

Als dann die Polizei auftauchte, sei er schnell vom Tatort geflüchtet. Zwei Tage später habe er es erneut versuchen wollen, diesmal in Frechen. Wieder habe er das Geldfach aufgehebelt, doch die Polizei sei schon eingetroffen, als er gerade die Utensilien zur Sprengung aus dem Auto holen wollte. Bei der nächsten Tat nahm er daher einen Bekannten mit, der Schmiere stehen sollte.

Täter: „Habe mich nach der Explosion selbst erschreckt“

Wieder zwei Tage später suchte der Angeklagte die Commerzbank an der Venloer Straße in Bickendorf auf – in seiner unmittelbaren Nachbarschaft. Diesmal konnte er die Lunte entzünden, und es kam zum Knall. Trümmer flogen im Vorraum der Bank umher, doch das reichte nicht, um das Geld im Automaten, rund 100 000 Euro, zu erreichen. Wieder flüchtete der Täter.

„Ich habe mich nach der Explosion selbst erschreckt“, sagte der Beschuldigte. Ob er denn auch mal an die Menschen gedacht hätte, die über der Bank wohnten, fragte Richter Seidel. „Über die Konsequenzen habe ich mir keine Gedanken gemacht“, lautete die Antwort. Er habe nur an seine Schulden gedacht. „Das war eine ganz große Dummheit“, meinte der Täter.

Polizei führt Handydaten zusammen

Die Polizei hatte die Taten in Köln und im Umland schnell in Zusammenhang gebracht. Durch die Auswertung von Handydaten kam man dem Automatensprenger auf die Spur. In U-Haft kam er nicht, nachdem der Mann direkt nach seiner Festnahme im Dezember ein glaubhaftes Geständnis abgelegt und nach der dritten erfolglosen Tat auch aufgehört hatte.

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Die Explosion sei eine Art Weckruf für ihn gewesen, erst dann habe er realisiert, dass dies der falsche Weg sei. Er habe sich dann mit seinen Geschäftspartnern zusammengesetzt und eine Lösung gefunden. „Ich bin viel offener geworden“, sagte der 27-Jährige, er habe nach der Entdeckung auch seine Eltern und seine Freundin informiert. Es gäbe keinen falschen Stolz mehr.

Frühes Geständnis führt zu Bewährungsstrafe

Die Staatsanwältin hob in ihrem Plädoyer die Gefährlichkeit der Taten hervor, da sich die Geldautomaten in zwei Fällen unter Wohnungen befunden hätten. Dafür seien drei Jahre Gefängnis angemessen. „Dieser Antrag überrascht mich“, sagte Verteidigerin Funda Bicakoglu. Der Mandant sei nicht vorbestraft, habe von selbst aufgehört und reinen Tisch gemacht.

Die Anwältin forderte eine Bewährungsstrafe, zu der es letztlich auch kam. Zwei Jahre Haft auf Bewährung setzte der Richter fest, dazu 240 Sozialstunden. Viele Menschen hätten Schulden und kämen nicht auf solche absurden Ideen. Aufgrund des kurzen Tatzeitraums und frühen Geständnisses könne man es aber bei einer Bewährungsstrafe belassen.