Geklaute Schokolade in Porz verkauftKölner Flohmarkt-Händler muss ins Gefängnis
Köln – Feine Schokolade mit Kakao aus Madagaskar, Ecuador, Ghana und der Dominikanischen Republik bot ein 38-Jähriger für einen Preis von einem statt vier Euro auf dem Flohmarkt am Autokino in Porz an. Die Kunden freute es; doch es handelte sich um Hehlerware. Nun schickte das Landgericht den Händler ins Gefängnis.
Betrüger bestellten Schokolade im Wert von 600.000 Euro
Betrüger hatten sich als britische Großhändler ausgegeben, Schokolade im Wert von 600.000 Euro bei einer Firma in den Niederlanden bestellt und nie bezahlt. Laut Anklage war der Kölner Flohmarkt-Händler einer der Abnehmer. Auch geklauten Eierlikör, Korn und Weinbrand hatte der Mann an seinem Stand verkauft.
Die Hehlerware soll der Angeklagte jeweils in großen Mengen eingekauft haben, einmal direkt 12.000 Flaschen Alkoholika für 18.500 Euro. Zum Prozessauftakt im Februar hatte der Vorsitzende Richter bereits angedeutet, dem Vorbestraften nicht noch einmal Bewährung geben zu wollen. Das Urteil lautete auf zwei Jahre und neun Monate Haft.
Bande klaute Kaffee mit Kinderwagen-Trick
Als Großlieferanten von Kaffee der Marken Jacobs und Melitta hatten Angehörige einer Familienbande gesorgt, die beim Discounter Lidl zugeschlagen hatten. Deren Masche: Ein Ehepaar betrat mit einem zugedeckten Kinderwagen das Geschäft. Darin befand sich kein Baby, später aber mehr als 100 Packungen Kaffee, die nicht bezahlt wurden.
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Auf dem Flohmarkt hatte der Angeklagte auch Rucksäcke, Stiftmappen und Folien verkauft. Bei einer Razzia stießen die Ermittler auf 55 Tonnen noch nicht verkaufter Ware. War der Staatsanwalt zunächst von einem ergaunerten Verdienst von 180.000 Euro ausgegangen, wurden per Urteil nun rund 30.000 Euro festgestellt.
Geldwäsche angeklagt, Richter mit Freispruch
Angeklagt war auch ein Bekannter des Händlers, da er 15.300 Euro des Mannes in seiner Mülheimer Wohnung deponiert hatte.
Geldwäsche warfen die Ermittler dem 49-Jährigen vor. Verteidiger Claus Eßer widersprach dem im Prozess, er sah in der Aufbewahrung keine Straftat, der Richter letztlich auch nicht. Hier erging Freispruch.