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„Wirten vor den Kopf gestoßen“Kölner Gastro-Betriebe dürfen Wetterschutzelemente doch behalten

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Wind-und Wetterschutz in einem der zahlreichen Restaurants in der Altstadt mit Regentropfen

Kurz nachdem die Stadt Köln Bußgelder für nicht-abgebaute Wetterschutzelemente angedroht hat, macht sie einen Rückzieher.

Kölner Gastro-Betriebe sollen ihre Wetterschutzelemente der Außengastronomie wohl doch behalten können. Zumindest vorerst.

Nur zwei Tage nachdem die Stadt Köln in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, dass Gastro-Betriebe ihre während der Corona-Pandemie aufgebauten Wetterschutzelemente kurzfristig bis zum 1. April entfernen müssen, kommt schon die Wende: Erst einmal dürfen die Elemente wohl stehen bleiben. Die Bezirksvertretung Innenstadt will auf Antrag von Grünen, SPD, FDP und „Die Fraktion“ in ihrer morgigen Sitzung ihr schon einmal beschlossenes Moratorium bis Ende 2023 bekräftigen. Dann soll über eine Nachfolgelösung entschieden werden. Im Stadtrat fordert „Die Fraktion“ ein Moratorium bis zur nächsten Ratssitzung am 16. Mai.

Die Anordnung verstoße gegen einen Ratsbeschluss, heißt es seitens der Fraktion in einer Pressemitteilung. Darin koppelte der Rat die Kontrollen durchs Ordnungsamt an eine Überarbeitung des entsprechenden Abschnitts im Gestaltungshandbuch. Diese Überarbeitung sei nicht geschehen, somit stehe die Androhung von Bußgeldern im Gegensatz zum geltenden Ratsbeschluss, heißt es.

Karina Syndicus, Fraktionsvorsitzende von „Die Fraktion“, meint dazu: „Die Kölner Gastronominnen und Gastronomen haben viel Zeit, Geld und Kreativität in die Gestaltung ihrer Wetterschutzelemente gesteckt, um den hohen Ansprüchen der Verwaltung in Sachen ‚Außenwirkung‘ gerecht zu werden. Und trotzdem schafft es die Verwaltung schon wieder, den Wirten vor den Kopf zu stoßen.“

„Die Fraktion“: Ansprache durch die Stadtverwaltung ist mangelhaft

Immer wieder führe die unterschiedliche Auslegung des Gestaltungshandbuches zu großen Differenzen zwischen Gastronomie und Ordnungsamt, sagt sie. Um diese Differenzen aus dem Weg zu räumen, wurde 2019 ein Konsultationskreis ins Leben gerufen. „Erst Ende 2022 fand der Konsultationskreis endlich zusammen. Einen beschlussfähigen Vorschlag zu einvernehmlichen Gestaltungsregeln für die Außengastronomie konnte er dem Rat noch nicht vorlegen“, so Syndicus weiter. „Die Ansprache der Gastronominnen und Gastronomen seitens der Verwaltung kann nur als ‚mangelhaft‘ bezeichnet werden. Der vorliegende Fall zeigt zudem, dass nicht einmal verwaltungsintern relevante Informationen richtig verarbeitet und weitergegeben werden“ heißt es außerdem in der Pressemitteilung der Fraktion.

Grüne, die SPD, FDP und „Die Fraktion“ beabsichtigen nun, ein Moratorium bis Ende 2023 zu beschließen. Die Wetterschutzelemente in der Außengastronomie sollen bis dahin unverändert bestehen bleiben dürfen. Bis Oktober 2023 sollen durch den Konsultationskreis endgültige Regelungen erarbeitet werden.

Wirtinnen und Wirte hatten sich gegen den Beschluss gewehrt – sie waren davon ausgegangen, dass der Wetterschutz noch dieses Jahr stehenbleiben darf. Erst 2024 hätte ihrem Verständnis nach eine neue Lösung gefunden werden müssen. Hätte der Beschluss Bestand gehabt, hätten Gastro-Betriebe bis zum 1. April sämtliche Wetterschutzelemente wie Zäune, Plexiglaswände oder Paletten abbauen müssen – bei Nichtbeachtung hätten Bußgelder gedroht.