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Hinweis kam aus USAGeldstrafe für Kölner wegen Besitzes von Kinderpornografie

Lesezeit 2 Minuten
Der 36-jährige Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. (Symbolbild)

Der 36-jährige Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. (Symbolbild)

Eine US-Kinderschutzorganisation hatte auf den Mann aufmerksam gemacht.

Zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze à 15 Euro) hat das Kölner Amtsgericht am Freitag einen 36-jährigen Mann verurteilt, der angeklagt war, kinderpornografisches Material besessen zu haben. Vor ein paar Jahren hatte er über Google mehrere einschlägige Fotos heruntergeladen. Ein Vorgang, über den eine halbstaatliche US-Kinderschutzorganisation informierte wurde, die Angaben zu solchen Fällen registriert und weitermeldet.

Insgesamt wurden 20 Fotos gefunden

Sie verständigte das Bundeskriminalamt, und so kamen deutsche Ermittler ins Spiel. Im Juli 2022 durchsuchten Beamten die Wohnung des Mannes, die er mit seiner Lebensgefährtin teilte. Nicht nur die Google-Bilder wurden gefunden, sondern auf zwei Laptops auch weitere kinderpornografische Bilddateien. Insgesamt waren es rund 20 Fotos. Weit überwiegend zeigten sie Mädchen, die aufreizend posierten. In einem Fall war der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes abgebildet.

Ich bereue es zutiefst, es ist ekelhaft
Angeklagter

Über seinen Anwalt legte der Angeklagte, der in verschiedenen Berufen tätig war und mittlerweile von Bürgergeld lebt, ein Geständnis ab. „Ich bereue es zutiefst, es ist ekelhaft“, sagte er selber. Trotz Scham räumte er freimütig ein, pädophile Neigungen zu haben. Unter dem Eindruck des Ermittlungsverfahrens hätten der Mandant und seine Freundin sich getrennt, führte der Verteidiger aus. Inzwischen lebe der 36-Jährige alleine in einer anderen Wohnung. Er habe fest vor, eine Sexual- und Verhaltenstherapie zu machen und bereits einen Termin bei einem Psychologen gehabt.

Mit seinem Urteil folgte das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin. Es hielt dem Angeklagten zugute, dass die Zahl der bei ihm sichergestellten pornografischen Dateien überschaubar sei und er sich rückhaltlos geständig gezeigt habe. Der Verteidiger und die Vertreterin der Anklage nahmen das Urteil an. Somit ist es rechtskräftig.