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Schlag für VolksbühneKölner Gericht untersagt nach Lärmklage den Konzertbetrieb

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Die Kölner Band Brings bei einem Konzert in der Volksbühne im Februar.

Köln – Schwerer Schlag für die Betreiber der Kölner Volksbühne am Rudolfplatz: Das ehemalige Millowitsch-Theater darf nach dem Willen des Verwaltungsgerichts Köln in Zukunft keine Konzerte und Kabarettveranstaltungen mehr durchführen. Zumindest nicht in der jetzt bestehenden Form. Ein Nachbar hatte wegen Lärmbelästigung gegen eine Genehmigung der Stadt geklagt und gewonnen.

Volksbühne Köln: Angebot auf Konzerte erweitert

Die Volksbühne hatte im Jahr 2015 im Zuge eines Betreiberwechsels ihr Angebot von einer seinerzeit genehmigten Theaternutzung hin zu einem Austragungsort für ganzjährige Konzerte, Kabarettdarbietungen und Seminare erweitert. „Für diese Nutzungsänderung war eine Baugenehmigung erforderlich“, heißt es seitens des Gerichts. Und die lag zunächst nicht vor.

Die Baugenehmigung beantragte die Volksbühne demnach erst, nachdem sie die neue Nutzung bereits aufgenommen hatte. Erteilt wurde sie dann 2018. „Kurz zuvor war indes bereits dem Nachbarn eine Baugenehmigung für seine unmittelbar an den Veranstaltungssaal angrenzende Wohnung erteilt worden“, so das Gericht. Der fühlte sich belästigt und klagte gegen die Stadt.

Kölner Verwaltungsgericht sieht Nachbarn im Recht

Die Volksbühne erhob ebenfalls Klage und argumentierte, „die Nutzung der Räume des Nachbarn zu Wohnzwecken beeinträchtige die Nutzungsmöglichkeiten des Veranstaltungssaals, die in ihrem Bestand geschützt seien.“ Dem widersprach das Verwaltungsgericht. Der Konzertbetrieb konnte laut Urteil gar nicht geschützt sein, da er zum Zeitpunkt der Klage ja noch nicht genehmigt war.

Vielmehr sei der Nachbar im Recht. Die der Volksbühne erteilte Baugenehmigung stelle nicht sicher, dass in der Wohnung des Nachbarn die Orientierungswerte der Freizeitlärmrichtlinie NRW eingehalten würden, entschied das Verwaltungsgericht. Dies verstoße zu Lasten des Nachbarn gegen das rechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Denn auch der Nachbar sei schutzwürdig.

Neue Baugenehmigung könnte erlassen werden

In der Volksbühne gastiert etwa das Köln-Musical „Himmel und Kölle“, Paveier oder Räuber geben hier regelmäßig Konzerte. Sollte das Kölner Urteil rechtskräftig werden, dann könnte es damit in Zukunft vorbei sein. Die Stadt kann nun eine Berufung zum Oberlandesgericht Münster beantragen. Wird die zugelassen, dann käme es zu einer neuen Verhandlung – mit ungewissem Ausgang. Bis dahin läuft das Programm aber normal weiter.

„Wir sind entsetzt über dieses Urteil“, sagt Geschäftsführer Axel Molinski dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Im Zuge des Streits mit dem Nachbarn spiele man Konzerte ohnehin nur noch bis 22 Uhr. Ein Wegfall dieser würde „wirtschaftlich sehr weh tun“. Dass Konzerte keinen Bestandsschutz hätten, kann Molinski nicht nachvollziehen. Auch im alten Millowitsch-Theaters wurden diese häufig veranstaltet.

Einen Ausweg aus der Misere gibt es für die Volksbühne noch. Denn möglich erscheint auch eine neue und an Lärmschutzbedingungen angepasste Baugenehmigung. Diese könnte im Konsens mit der Stadt Köln, der Volksbühne und dem angrenzend wohnenden Nachbarn entstehen. Darauf hofft der Betreiber. Ohne Zustimmung des Nachbarn wäre die nächste Klage wohl schon programmiert.