Staatsanwalt wollte HaftKölner Geschäftsmann floh in „Steueroase“ Monheim – Freispruch

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In Monheim am Rhein zahlen Geschäftsleute deutlich weniger Gewerbesteuer als in Köln.

In Monheim am Rhein zahlen Geschäftsleute deutlich weniger Gewerbesteuer als in Köln.

Die Anklage hatte von einem Scheinsitz gesprochen. Dem folgte die Richterin nicht.

Ein Geschäftsmann aus Köln sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zweieinhalb Jahre und damit ohne Bewährung ins Gefängnis. Die Ankläger hatten es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte den Sitz seiner Firma nur zum Schein nach Monheim am Rhein verlegt habe – um so Gewerbesteuer zu sparen. Das Landgericht folgte dem am Montag nicht, es kam zum Freispruch.

„Steueroase“ Monheim: Angeklagter war selten vor Ort

Mit der Verlegung seiner Vermögensverwaltung in das als „Steueroase“ bekannt gewordene Monheim hatte der Geschäftsmann laut Anklage rund eine Million Euro an Gewerbesteuer gespart. Als Indizien galten die seltenen Aufenthalte im dortigen Büro, ein fehlender Internetanschluss oder der verwilderte Parkplatz vor dem Gebäude. Ein Scheinsitz also, den Eindruck habe es gemacht.

Die Richterin widersprach in der Urteilsbegründung. Immerhin habe der Angeklagte das Büro im Tatzeitraum 2017 und 2018 zu mindestens 18 Gelegenheiten aufgesucht. Wahrscheinlich sogar noch öfter, denn in der Auswertung von Standortdaten des Handys seien Lücken vorhanden gewesen. Mehr als die Post erledigen und Abrechnungen stellen, habe es zudem kaum zu erledigen gegeben.

Kölner Richterin: Keine klassische Briefkastenfirma

Glaubhaft hatte der Angeklagte angegeben, dass Büro tatsächlich nur sporadisch benötigt zu haben. Der Geschäftsmann hatte beim Prozessauftakt erklärt, dass es sich bei der Firma um einen kleinen Betrieb handele, der mit sehr überschaubarem Aufwand betrieben werde. Er verwalte Beteiligungen an Firmen, archiviere Bankauszüge und erstelle Rechnungen für Steuerberater oder Notare.

„Es war keine klassische Briefkastenfirma“, so die Richterin. Zwar sei das Büro „für den Angeklagten nicht unbedingt standesgemäß“ eingerichtet gewesen, von Ikea-Möbeln war im Prozess die Rede, dafür aber durchaus zweckmäßig. Internet habe der Geschäftsmann auch über mobile Daten abrufen können. Dass die Verbindung über das Handy funktioniert, hätten mehrere Zeugen bestätigt.

Kölner Staatsanwalt kann noch Revision einlegen

Der Umzug sei natürlich auch unter Steueraspekten erfolgt, allerdings völlig legal, hatte der Geschäftsmann erklärt. Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeit geschaffen und Monheim am Rhein den günstigeren Satz als Köln angeboten. Aufgrund der Ermittlungen und auch Durchsuchungen der Steuerfahndungen hatte der Angeklagte einen hochdotierten Posten in einer Kölner Firma verloren.

Die Richterin bemerkte, dass es vielleicht nicht sonderlich klug gewesen sei, den Dienstsitz der kleinen Firma nur zum Steuersparen zu verlegen, wo doch im Kölner Wohnhaus des Angeklagten ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz vorhanden gewesen sei. Es sei klar, dass die Steuerbehörden dann genau hinschauten. Abgeschlossen ist der Fall noch nicht, der Staatsanwalt kann noch Revision einlegen.

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