Außengastronomie im WinterUmstrittene Heizpilze – Wo sie in Köln noch erlaubt sind
Köln – Die meisten Fußgänger haben sich mit Winterjacke, Schal und Mütze dick eingepackt. Doch auf der Terrasse des Café Waschsalon in der Ehrenstraße trinken auch bei einer Außentemperatur von sechs Grad noch Gäste ihren Kaffee an der frischen Luft. Hier dauert die Außen-Saison inzwischen das ganze Jahr. Das winterliche Geschäft unter freiem Himmel möchten sich viele Kölner Gastronomen nicht mehr entgehen lassen. Dafür wärmen sie ihre Außenflächen mit energieintensiven Elektrostrahlern und Heizpilzen.
„Wer draußen nichts anbietet, verliert“
„Ist doch gemütlich hier“, sagt Susanne Kleeschulte. Dass Gäste auch bei winterlichen Temperaturen draußen sitzen können, sei ein tolles Angebot, meint die Kundin. Von innen wärmt der Cappuccino, von unten die Decke und von oben der Heizstrahler. „Es sind natürlich weniger Kunden als im Sommer, aber gerade die Raucher sitzen auch jetzt noch gerne draußen“, sagt Miriam El Maani, Betriebsleiterin des Cafés.
Die elektrisch erzeugte Wärme aus den Heizröhren unter dem Sonnenschirm ist in diesen Tagen ein echter Standortvorteil. Manch einer formuliert es noch deutlicher: „Wer draußen nichts anbieten kann, verliert“, sagt Christoph Becker, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Köln. Es sei inzwischen normal, dass Gäste auch im Dezember oder Januar an der frischen Luft sitzen möchten, das gelte spätestens seit der Einführung des flächendeckenden Rauchverbots in Nordrhein-Westfalen.
In vielen Städten sind Heizpilze verboten
Genauso normal sind bei den Kölner Gastronomen seitdem Elektrostrahler und Heizpilze. Die strom- oder gasbetriebenen Geräte sorgen auch im Winter für warme Außenbereiche, doch sie sind nicht ganz unumstritten. Es gebe kaum eine größere Verschwendung fossiler Brennstoffe, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Ein einzelner gasbetriebener Heizpilz stoße bei einer Laufzeit von täglich mehreren Stunden in einer Terrassensaison bis zu zwölf Tonnen Kohlendioxid aus. Das entspreche den jährlichen Emissionen eines Kleinwagens, so der BUND. Viele Städte haben die Gasbetriebenen Heizpilze daher inzwischen wegen ihrer Umweltschädlichkeit verboten.
In Köln sind sie zwar grundsätzlich noch erlaubt, in vielen gastronomisch interessanten Flächen wie zum Beispiel im Rheingarten und in einigen Bereichen der Ringe gelten jedoch Verbote – allerdings aus optischen Gründen. Die städtischen Gestaltungsrichtlinien erlauben in diesen Arealen nur Heizstrahler, die direkt unter der Schirm- und Markisenbespannung befestigt sind. Weil das nur mit elektrischen Strahlern möglich ist, bedeutet dies für viele Gastronomen de facto doch ein Verbot der Gaspilze.
Gasbetriebene Strahler erzeugen Kohlendioxid
Erlaubt sind sie beispielsweise noch im Stadtgarten. Hier wärmen mehrere propangasbetriebene Strahler derzeit die Weihnachtsmarktbesucher. „Wir sehen allerdings zu, dass wir die Heizpilze so selten wie möglich einschalten“, sagt Betriebsleiter Gerald Tophoff. Die Strahler liefen nur bei Minustemperaturen und auch nur dann, wenn die Gäste danach fragten. Ganz ohne künstliche Wärme gehe es in den Wintermonaten allerdings nicht.
Diese Erfahrung hat auch Dragan Gribisic gemacht. Der Inhaber des Restaurant Buon Giorno am Hohenzollernring möchte die Heizpilze auf seiner Terrasse aber möglichst bald gegen elektrische Strahler austauschen. „Wir müssen ständig neues Gas kaufen und die Flaschen lagern. Mit Strom zu heizen, ist einfach sauberer“, meint der Gastronom.
Komplett unbedenklich sind die elektrischen Strahler aber laut BUND auch nicht. Ein Vorteil sei zwar, dass die Geräte kein Kohlenstoffdioxid produzieren, doch die Erzeugung des Stroms sei meist auch mit CO2 -Emissionen verbunden.
Abwägen zwischen Umwelt und Umsatz
Letztendlich gilt es für die Gastronomen abzuwägen: Der Umsatz auf der einen Seite, die Umweltschäden auf der anderen. „Wir sind da zwiegespalten“, sagt Dehoga-Geschäftsführer Becker. Die negativen Umweltfolgen der Heizgeräte seien bekannt, doch es fehle an wärmenden Alternativen. Und am Ende entscheidet nun mal der Umsatz. „Es ist schließlich schon ein Unterschied, ob man unter einer Decke oder unter einem Heizstrahler sitzt“, meint er.
Mal erlaubt, mal verboten
Die Gestaltungsrichtlinie regelt für bestimmte Bereiche der Stadt, was Kölner Gastronomen bei ihren Außenbereiche beachten müssen. Neben Vorschriften für Tische und Stühle finden sich darin auch Vereinbarungen für Sonnenschirme und eben Heizstrahler. In der Richtlinie für den Rheingarten etwa ist geregelt, dass Heizelemente nur direkt unterhalb der Schirm- und Markisenbespannung erlaubt sind. Freistehende Heizstrahler wie etwa die klassischen Heizpilze sind verboten. Ähnliche Richtlinien gelten zum Beispiel für den Heumarkt, die Schildergasse und den Bereich der Ringe zwischen Barbarossaplatz und Christophstraße. Die Inhalte dieser Richtlinien sind dann auch Teil der Konzession, die Gastronomen für ihre Außenbereiche benötigen.
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