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Islamistischer HasspredigerKehrt Metin Kaplan nach Köln zurück?

Lesezeit 3 Minuten
Metin Kaplan_2005

Metin Kaplan auf einem Foto aus dem Jahr 2005

Köln – Die Nachricht hat die Ausländerbehörde in hektische Betriebsamkeit versetzt: Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte gemeldet, dass der Islamist Metin Kaplan 16 Jahre nach seiner Abschiebung in seine türkische Heimat wieder an den Rhein zurückkehren könnte.

Ein Strafgericht in Istanbul hatte den als „Kalif von Köln“ bekannten Endsechziger in einem Wiederaufnahmeverfahren von sämtlichen Terrorvorwürfen freigesprochen. Ferner billigten die Richter dem krebskranken ehemaligen Chef des verbotenen Verbandes „Kalifatsstaat“ eine Entschädigung für zwölf Jahre zu Unrecht erlittene Strafhaft zu. Zugleich hob man das Ausreiseverbot für den ehemaligen Extremistenchef auf.

Kaplans Familie lebt in Kölner Region

Daraufhin sahen die Experten im Kölner Ausländeramt ein neues Problem auf sich zukommen: Was wäre, wenn Kaplan wieder nach Köln zurückreisen würde? Folglich zogen die städtischen Experten die alten Aktenberge im Fall Kaplan zu Rate, um den Ausländerstatus des einstigen Hasspredigers auszuloten. Die Materie scheint rechtlich komplex zu sein. Zwar besteht derzeit eine unbefristete Einreisesperre gegen den Fundamentalisten, so dass ein Antrag auf ein Touristenvisum beim Auswärtigen Amt erfolglos wäre. Was aber, wenn Kaplan plötzlich deutschen Boden betritt?

Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus den letzten Jahren besagen, dass die hiesigen Ausländerbehörden ein Einreiseverbot für Altfälle wie jenen des selbsternannten Kalifen in der Regel befristen müssen. Und zwar auf maximal 20 Jahre. Zumal auch das Thema Familienzusammenführung eine Rolle spielt. Wie es heißt, leben nach wie vor seine Frau und seine Nachkommen in der Kölner Region.

Behörden spielen „Worst Case“ durch

Sollte Kaplan nachweisen, dass er sich selbst unterhalten kann, wird es schwer, ihm den Aufenthalt in Deutschland zu untersagen. Auch wenn sich alle Beteiligten nicht äußern wollten, spielen Land und Stadt derzeit sämtliche Facetten für den Worst Case durch.

Denn nur bei einem hohen Gefährdungsrisiko für die Allgemeinheit könnten die Behörden die Wiedereinreise weiterhin verhindern. Insofern hängt vieles von der Sicherheitsprognose der hiesigen Staatsschützer ab. Denn ob von Kaplan nach wie vor eine Gefährdung ausgeht, ist noch nicht geklärt.

Vier Jahre Haft wegen Aufrufs zum Mord

Ende der 90er Jahre galt der türkische Extremist hierzulande als Staatsfeind, weil er gegen das demokratische System agitierte und in der Türkei einen Gottesstaat etablieren wollte. Im Jahr 2000 wurde der Verbandschef zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er zum Mord an einem Widersacher aufgerufen hatte, der in Berlin durch Schüsse unbekannter Täter starb. Nach längerem juristischen Hickhack schoben die Behörden den Hassprediger 2004 in die Türkei ab.

Dort verurteilte ihn ein Gericht zu siebzehneinhalb Jahren Gefängnis, weil er mit seinen Getreuen ein Attentat mit einem Sprengstoff beladenen Flugzeug auf das Mausoleum des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk in Ankara geplant haben soll. Wie sich nun herausstellte, waren die damaligen Vorwürfe konstruiert. Kaplan musste rehabilitiert werden. Stellt sich nun die Frage, ob er zu seiner Familie nach Köln zurückkehren will. Sein türkischer Anwalt wollte sich dazu nicht äußern.

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Verlängerung der Einreisesperre angestrebt

Laut dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ist der Verband „Kalifatsstaat“ von einst gut 4000 zu einer Splittergruppe mit einigen hundert Mitgliedern verkümmert. Viele der militanten Anhänger haben sich der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) zugewandt. Allerdings sind radikale Gruppierungen und Online-Plattformen aktenkundig, die der verbotenen Kaplan-Organisation nach wie vor nahestehen. Vor diesem Hintergrund steht im Raum, Kaplan als islamistischen Gefährder einzustufen. Auch streben die deutschen Behörden die Verlängerung der Einreisesperre für weitere vier Jahre an. Ganz gleich wie die Sicherheitsbehörden über den einstigen Kalifen von Köln entscheiden, der Fall wird Stadt und Land noch einige Zeit beschäftigen.