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Kollegin sexuell belästigtIT-Manager wehrt sich gegen Rauswurf aus Kölner Firma

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Symbolbild.

Köln – Einen feuchtfröhlichen Abend bei einer Klausurtagung wollte ein IT-Manager eines Kölner Unternehmens dazu nutzen, sich einer neue Kollegin zu nähern. Das aufdringliche Verhalten und ein erzwungener Kuss des 45-Jährigen führten zur fristlosen Kündigung. Dagegen wehrte sich der verheiratete zweifache Familienvater vor dem Landesarbeitsgericht. Nun erfolgte ein Urteil.

Angestellter belästigt neue Kollegin

Fast ein Vierteljahrhundert hatte der Mann in dem Unternehmen gearbeitet, sein Bruttogehalt betrug 4180 Euro. Offenbar hatte der Angestellte ein Auge auf die Werkstudentin geworfen, die zum 16. September 2019 eingestellt worden war. Zehn Tage später hatte sich die Belegschaft zu einer Tagung in einem Hotel zusammengefunden. Am Abend nahmen sie an einem Kochevent teil.

Bei der teambildenden Maßnahme wurde auch Alkohol getrunken. Davon womöglich enthemmt versuchte der nun gekündigte Mitarbeiter in der Hotelbar mehrfach, seiner Kollegin trotz ihrer geäußerten Ablehnung seine Jacke umzulegen. „Dies veranlasste eine andere anwesende Mitarbeiterin, ihn aufzufordern, damit aufzuhören“, heißt es seitens des Landesarbeitsgerichts.

Erzwungener Kuss bei Klausurtagung

Später folgte der Mann der Werksstudentin zu ihrem Zimmer. Obwohl die Frau unmissverständlich geäußert hatte, dies nicht zu wollen. Auf dem Hotelflur zog der IT-Fachmann die junge Kollegin laut Urteil zu sich heran und küsste sie, nachdem er schon einmal weggedrückt worden war. Wieder schubste die Frau den Mann weg, öffnete ihre Zimmertür und verschwand schnell im Hotelzimmer.

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Kurz vor vier Uhr in der Nacht meldete sich der Mann dann per WhatsApp bei seiner Kollegin. „Ich hoffe du bist mir nicht böse“, schrieb er. „Also ich fand den Ablauf nicht cool“, war die Antwort. „Sorry... Ganz ehrlich“, schrieb der Kollege daraufhin und ergänzte: „Muss ich jetzt bei dir vorbeikommen?“ Die Werkstudentin reagierte nicht mehr, auch nicht auf einen Anruf des Kollegen.

Kölner Gerichte bestätigen fristlose Kündigung

Nach der zweitägigen Klausurtagung meldete die belästigte Mitarbeiterin den Vorfall an ihren Vorgesetzten. In einem Personalgespräch räumte der Kollege den Sachverhalt ein. Und versuchte diesen zu relativieren. „Zu sowas“ gehörten ja immer zwei Personen und schließlich habe er die Kollegin ja nicht etwa vergewaltigt. Ein „Nein“ sei zu akzeptieren, wurde dem Mann verdeutlicht.

Es folgte die Kündigung, gegen die sich der Angestellte juristisch zur Wehr setzte. Vergeblich. Vor Gericht hatte der Mann von einer versehentlichen Berührung gesprochen. Glaubhaft war das nach Anhörung weiterer Kollegen nicht. Das Landesarbeitsgericht bestätigte den fristlosen Rauswurf des Angestellten nun. Insbesondere habe es keiner Abmahnung bedurft, da für den Kläger erkennbar gewesen sei, „dass er mit der sexuellen Belästigung seiner Kollegin eine rote Linie überschritten hat.“