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Urteil gefallenKölner missbrauchte Jungen, der vom Stiefvater zum Sex angeboten wurde

Lesezeit 2 Minuten
Gericht Missbrauch

Der Angeklagte Kevin P. mit seinem Verteidiger Frank Hatlé im Landgericht Köln.

Köln – Es sprengt jede Vorstellungskraft, was dieses Kind über viele Monate erleiden musste. Ein neunjähriger Junge, vom Stiefvater zum Sexobjekt für fremde Männer abgerichtet, so beschrieb es der Kölner Richter Christoph Kaufmann am Dienstag im Rahmen seiner Urteilsbegründung. Ein Produktionshelfer war angeklagt, der auf unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie soll.

Richter spricht von Martyrium für Jungen

Man könne es nur als Martyrium bezeichnen, so der Richter, aus dem der Junge aus Münster nach Bekanntwerden der Vorfälle vergangenen Mai befreit wurde. Er kam in ein Kinderheim, wo er bis heute lebt. Stiefvater Adrian V. steht derzeit in Münster vor Gericht, als zentraler Tatort gilt die Gartenlaube seiner Mutter. Auch gegen die leibliche Mutter des Jungen wird ermittelt.

Bereits im Mai 2019 hatte Adrian V. den in Köln angeklagten Kevin P. mit einem extra zu Missbrauchszwecken hergerichteten Transporter besucht, nachdem man sich in einschlägigen Chatrooms im Internet kennen gelernt hatte. Hier hatte Adrian V. seinen Stiefsohn regelrecht angeboten. Mit dem Transporter fuhr man in ein abgelegenes Waldstück in Brück.

Ermittler stellte Pädophilem per Chat eine Falle

Gleichzeitig vergingen sich die beiden Männer an dem Jungen, Richter Kaufmann sprach von einer schockierenden Tat. Im Nachhinein habe der 41-jährige Angeklagte auf weitere Treffen gedrängt, man sprach von Übernachtungen in Ferienwohnungen oder Hotels, der Junge sollte womöglich unter Drogen gesetzt werden. „Dazu ist es zum Glück nicht mehr gekommen“, sagte der Richter.

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Festgenommen wurde Kevin P., nachdem die Polizei auf dem Handy eines Pädophilen einen Chat mit dem 41-Jährigen fand und die Ermittler diesen weiterführten. So konnte dem Angeklagten eine Falle gestellt und er zu einem Treffpunkt gelockt werden. Seit zehn Monaten sitzt der Täter in U-Haft. In einer Art Lebensbeichte berichtete er den Beamten bereits früh von seinen Missbrauchstaten.

Angeklagter ist eine Gefahr für die Allgemeinheit

Kevin P., ein Einzelgänger, dem die Eltern zu Hause noch das Taschengeld einteilen, habe sich bereits früh für präpubertierende Jungen interessiert, so der Richter. Seine pädophile Störung sei dranghaft und habe immer extremere Ausmaße angenommen. Im Chat wurden Fotos geteilt, die auch Missbrauch an Säuglingen zeigten. Zuletzt habe P. verstörende Tötungsfantasien geäußert.

Der Angeklagte, wegen Besitz von Kinderpornographie vorbestraft, sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Richter Kaufmann verhängte sechseinhalb Jahre Haft und gleichzeitig die Unterbringung in der Psychiatrie. Kaufmann riet dem 41-Jährigen, das Urteil anzunehmen, dann könnte bei Rechtskraft zeitnah mit Therapiemaßnamen begonnen werden.