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Vorfall in Köln-KalkGeldstrafe für Hitlergruß auf offener Straße

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Hat Dietmar F. am 7. Dezember des vorigen Jahres auf der Kalker Hauptstraße einem türkischstämmigen Mann und dessen 14-jährigen Sohn den Hitlergruß gezeigt? Am Mittwoch stritt der 41-Jährige, der bei der Bahn arbeitet, den Vorwurf vor dem Amtsgericht hartnäckig ab. Trotzdem wurde er wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5200 Euro (80 Tagessätze à 65 Euro) verurteilt.

Der Richter wies darauf hin, die Einlassung des Angeklagten und die Zeugenaussage seiner Lebensgefährtin Nina H. wichen deutlich voneinander ab. Dagegen schenkte er der Darstellung von Hasan G. (40, alle Namen geändert) und seines Sohnes Glauben. Danach geschah Folgendes: Zunächst saßen alle Beteiligten in zwei Autos. Hinter einer Ampel schnappte Dietmar F. dem Fahrer des anderen Wagens einen Parkplatz weg. Als Hasan G. ihn verärgert darauf ansprach, streckte er den Arm zum Hitlergruß aus. Hasan G. fuhr weiter, parkte woanders. Sein Sohn, der sich unterdessen im Internet informiert hatte, sagte zu ihm: „Papa, das ist eine Straftat.“ Hasan G. rief die Polizei an.

Die sagte ihm, er solle zum Auto des anderen Mannes. zurückgehen; Beamte würden hinkommen. Während des Telefonats tauchte Dietmar F. mit seiner Freundin auf. Hasan G. forderte ihn auf dazubleiben, bis die Polizei eintreffe. Doch Dietmar F. scherte sich nicht darum und fuhr mit Nina H. davon. In der Nähe des Polizeipräsidiums wurde ihr Wagen gestoppt.

„Gleich habt ihr den Hitlergruß“

Der Angeklagte behauptete, direkt nach dem Einparken sei nichts vorgefallen. Wenig später, als er mit seiner Freundin auf dem Bürgersteig gegangen sei, habe jemand aus einem fahrenden Auto gerufen: „Du Idiot, warum nimmst du mir den Parkplatz weg. Du dreckiges Nazischwein.“ Nach etwa einer Stunde seien sie wieder am Auto gewesen. Dort habe ein ausländisch aussehender Mann gewartet und gedroht: „Gleich bekommt ihr den Hitlergruß.“ Offensichtlich habe ihm der Fahrer, dem der Parkplatz entgangen war, „eins auswischen“ wollen. Den Gruß habe er keinesfalls gezeigt. Nina H. bekräftige diese Aussage. Allerdings sagte sie, schon zu Beginn des Streits um die Parklücke habe der andere Fahrer geäußert: „Gleich habt ihr den Hitlergruß.“ Außerdem kam in ihrer Schilderung die angebliche „Nazischwein“-Beleidigung nicht vor.

Ein Indiz dafür, dass Dietmar F. sich schuldig gemacht hat, ist Nina H.s Aussage bei der Polizei. Zwar entlastete sie ihn von dem Vorwurf, zugleich aber gab sie preis, er hege wegen schlechter Erfahrungen in seinem Beruf eine „sehr große Abneigung gegen Türken“, so stark, dass sie befürchtet habe, es werde ein „Unglück“ geben. Sie habe ihm zu einer Psychotherapie und einem „Stressabbautraining“ geraten. Zugute hielt der Richter Dietmar F., dass er nicht vorbestraft ist und die Tat in einer „angespannten Situation“ begangen habe. Gegen ihn spreche, dass der Hitlergruß „potenziell für ein breite Öffentlichkeit sichtbar war“.