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Kaum noch Fällungen möglichNeue Baumschutzsatzung tritt in Kraft – das müssen Kölner dazu wissen

Lesezeit 2 Minuten
16.07.2023
Köln:
Dom vom Heinrich-Lübke-Ufer aus
Foto:Martina Goyert

Köln hat eine neue Baumschutzsatzung. (Symbolbild)

Für Kölner, die Bäume fällen wollen, werden die Regeln strenger.

Die neue Baumschutzsatzung der Stadt Köln ist am vergangenen Freitag, 28. Juli, in Kraft getreten und somit ab sofort gültig. Stadtrat und Verwaltung haben den Baumschutz verschärft, sodass mehr Bäume als bislang unter die Regelung fallen. Geschützt sind alle Laubbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr. Zwei- und mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme einen Umfang von 40 Zentimeter und mehr aufweisen.

Strenge Vorgaben für Baumhöhe und -umfang

Weiterhin geschützt sind alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von 130 Zentimeter und mehr. Zwei- und mehrstämmige Nadelbäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Einzelstämme einen Umfang von 65 Zentimeter und mehr aufweisen. Auch baumförmig gewachsene Sträucher wie Weißdorn, Holunder oder Eibe sind geschützt, sofern die Mindeststammumfänge gegeben sind.

Unabhängig von der Baumart und dem Stammumfang sind außerdem Bäume geschützt, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erhalten sind oder gepflanzt wurden. Mit dem Zeitpunkt der Pflanzung geschützt sind Bäume, die gemäß den Auflagen in der Fällgenehmigung als Ersatz für gefällte Bäume zu pflanzen waren.

Der Stammumfang wird in der Regel in einem Meter über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter einem Meter, wird der Stammumfang ausnahmsweise unmittelbar unter dem Kronenansatz gemessen. Bei Fragen können sich Grundstückseigentümer an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wenden. (red)