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Kopfschuss in Köln-MülheimLebenslange Haftstrafe für Rockermord ist rechtskräftig

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Der Tatort im Böcking-Park in Köln-Mülheim.

Der Tatort im Böcking-Park in Köln-Mülheim.

Der Vorsitzende Richter nannte die Tat in der Urteilsbegründung eine „öffentlich ausgeführte Hinrichtung“.

Das Urteil im Mord-Prozess gegen den früheren Hells-Angels-Rocker Hami S. ist rechtskräftig. Nachdem das Kölner Landgericht den 27-Jährigen im Mai dieses Jahres unter anderem wegen Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, legte sein Anwalt Revision ein. Der Bundesgerichtshof hat sie nun als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

Köln-Mülheim: 35-Jähriger durch Kopfschuss getötet

Am 27. Mai 2023 wurde neben einem Brauhaus am Böcking-Park in Köln-Mülheim der 35-jährige Eren Y., der ebenfalls im Rockermilieu zu Hause war, auf offener Straße durch einen Kopfschuss getötet. Seine Begleiterin wurde durch einen weiteren Schuss verletzt. Die Geistesgegenwart eines Kellners aus dem Brauhaus, der sich vor dem Eintreffen der Rettungskräfte um sie kümmerte, rettete ihr das Leben.

Die Strafkammer zeige sich nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte zwei Männer damit beauftragt hatte, Eren Y. zu töten. Einer der Männer, die sich später ins Ausland absetzten, habe mit einer Pistole gezielt auf den Kopf und den Rücken des Opfers geschossen und es tödlich verletzt. Der Vorsitzende Richter nannte die Tat in der Urteilsbegründung eine „öffentlich ausgeführte Hinrichtung“. Das Motiv konnte nicht abschließend geklärt werden. Hami S. hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert.