Frau muss vor GerichtKölnerin schickt Liebhaber nach Trennung böse Handy-Nachrichten
Köln – „Ich bin benutzt und entsorgt worden und damit kam ich nicht zurecht.“ Mit diesen Worten erklärte eine Dolmetscherin vor dem Kölner Amtsgericht ihre Beweggründe, warum sie ihren ehemaligen Liebhaber mit unzähligen Handynachrichten bombardiert und beleidigt hat. Damit hatte die 58-Jährige auch gegen ein vom Gericht auferlegtes Kontaktverbot verstoßen.
Kölnerin verstößt viele Male gegen Kontaktverbot
Über Monate hatte die Angeklagte dem Mann aus Hamm immer wieder E-Mails und Textnachrichten per Handy geschickt, oftmals Dutzende an nur einem Tag. Das hörte auch nicht auf, nachdem dieser gerichtlich eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt hatte, wonach sich die Frau weder nähern, noch auf elektronischem Wege Kontakt aufnehmen durfte.
Nachdem der Mann die Affäre beendet und gesagt habe, bei seiner Ehefrau bleiben zu wollen, schrieb ihm die Angeklagte etwa, dass er ein solches Mauerblümchen verdiene. „Du hast mich für Deine sexuellen Vorlieben benutzt, weil Deine Frau wegen ihrer Krankheit nicht mehr so kann“, hieß es in der Nachricht. Mit schönen Worten sei sie geködert und dann „verarscht“ worden.
Angeklagte meldet sich immer noch bei dem Mann
Als „miese stinkende Drecksau“ hatte die Übersetzerin den Mann unter anderem bezeichnet. Dafür habe sie sich aber mehrfach entschuldigt, sagte die Angeklagte, aber keine Reaktion mehr erhalten. Überhaupt solle der ehemalige Liebhaber den Ball flach halten, da gegen ihn eine Anzeige wegen sexueller Nötigung vorläge; er habe sie auf einem Waldparkplatz fast vergewaltigt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Grundsätzlich sehe sie aber ein, dass sie falsch gehandelt habe. Sie habe die Nachrichten genutzt, um ihre Emotionen zu verarbeiten. „Seit wann ist denn Ruhe?“, fragte die Richterin, woraufhin die Angeklagte zugab, sich nach Auslaufen des Kontaktverbots erneut „hin und wieder“ bei dem Mann gemeldet zu haben, was die Richterin mit Unverständnis quittierte.
Kölner Richterin spricht eine Verwarnung aus
„Sie müssen lernen, anders damit umzugehen, als sich an ihn zu wenden“, sagte die Richterin, woraufhin die Angeklagte weinte und sagte, sich bereits um therapeutische Hilfe bemüht, aber noch keine geeignete Psychologin gefunden zu haben. Wichtig sei ihr, dass eine mögliche Strafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauche, damit sie ihrem Beruf weiter nachgehen könne.
Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagessätze zu je 10 Euro), die Richterin beließ es aber bei einer Verwarnung. Die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt; als Auflage verlängerte die Richterin das Kontaktverbot auf zwei Jahre. Auch muss die Frau die angestrebte Therapie absolvieren und darf sie laut Beschluss nicht eigenmächtig abbrechen.