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Hand an der WaffeKölner droht Ehefrau nach Trennung mit WhatsApp-Foto

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Symbolbild.

  1. Ein Kölner schickt seiner getrennt lebenden Ehefrau eine klare Drohung per WhatsApp.
  2. Die Frau vertraut sich dem Sozialdienst Katholischer Frauen an, es kommt zur Anzeige.
  3. Beim Prozess überrascht die Geschädigte im Zeugenstand.

Köln – Es war eine eindeutige WhatsApp-Nachricht, die Karim D. (36) im Dezember vergangenen Jahres an seine getrennt lebende Ehefrau (26) geschickt hat. Ein Foto zeigte seine Hand, die auf einer Pistole lag. „Die habe ich deinetwegen erworben“, so drückte der Mann eine klare Drohung aus.

Amtsgericht verhandelt wegen Bedrohung und Körperverletzung

Am Mittwoch musste sich der Angeklagte wegen Bedrohung und Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Nach der Handy-Nachricht hatte sich die Ehefrau an den Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) gewandt und einen weiteren Vorfall geschildert.

Bereits im vergangenen Juli soll der 36-Jährige die Wohnung seiner Ehefrau in Höhenhaus aufgesucht, sich entkleidet und laut Staatsanwaltschaft gesagt haben: „Du bist immer noch meine Frau, ich kann Sex mit dir haben.“ Dann soll er seiner Frau eine Ohrfeige verpasst und ihr Oberteil zerrissen haben.

Kinder werden von Auseinandersetzung wach

Als die beiden Kinder (7/8) von dem Lärm wach geworden und das Wohnzimmer betreten hatte , soll der Vater seine Frau als Schlampe bezeichnet haben, die mit jedem ins Bett gehe. „Sie will einen Stiefvater für euch, der euch ärgert“, soll der Angeklagte zu den Kindern gesagt und weiter auf die Frau eingeschlagen haben.

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Im Zeugenstand verweigerte die Ehefrau jedoch die Aussage, was eine Begleiterin von SKF – eine Kollegin des Vereins hatte die Strafanzeige gesellt – mit Unverständnis quittierte. Zuvor hatte die Frau schon ihre Nebenklage zurückgenommen und signalisiert, kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung ihres Mannes zu haben.

Köln: Ehefrau stoppt Scheidungsverfahren

Auf Nachfrage der Staatsanwältin sagte die 26-Jährige, dass ihr Mann wieder regelmäßig Kontakt zu den Kindern habe. „Sie brauchen ihren Vater“, sagte die Frau und sprach davon, dass ihr Mann versuche sich zu ändern. Sie sei inzwischen stärker und könne dich zur Wehr setzen. Das Scheidungsverfahren wurde zwischenzeitlich gestoppt.

Der Angeklagte steht durch eine frühere Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau, für die er anderthalb Jahre Haft kassiert hatte, noch unter laufender Bewährung. Der Richter erörterte daher die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens, da durch die Bewährungsauflagen bereits ein Kontrollmechanismus vorhanden sei.

Kölner Staatsanwältin besteht auf Aufklärung des Falls

Die Staatsanwältin bestand jedoch darauf, zumindest den Fall der Bedrohung weiter aufzuklären, da hier ein Beweismittel anhand des Chatprotokolls existiert.

Der Vorfall sei so schlimm, dass nicht alleine die Ehefrau darüber entscheiden dürfte, ob dieser zu ahnden sei. Das Verfahren wird daher fortgesetzt, die Zeugin vom SKF soll noch gehört werden.