Heimlich gefilmtKölner veröffentlicht Nacktbilder von Freundinnen auf Pornoseiten
Köln – Kevin S. (36, alle Name geändert) war im Freundes- und Kollegenkreis allseits beliebt. Immer einen Spruch auf den Lippen, gut gelaunt und vor allen Dingen hilfsbereit. Die handwerklichen Fähigkeiten des gelernten Installateurs waren insbesondere im weiblichen Bekanntenkreis sehr gefragt. „In Badezimmern kannte er sich ja aus“, sagte Britta K. mit schiefem Lächeln und bitterem Unterton am Rande des Prozesses gegen den einst „guten Freund S.“, der sich wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ strafbar gemacht hatte.
Britta K. ist eine von 18 Frauen, die S. über einen Zeitraum von fast vier Jahren heimlich beim Duschen und Toilettengang mit einer Kamera aufgenommen hatte. Zuvor hatte er die Badezimmer entsprechend technisch aufgerüstet und zwar so, dass es niemandem auffiel. Doch es genügte ihm nicht, sich die Bilder nur anzuschauen. S. stellte die Videoclips auch noch ins Netz – auf speziellen Pornoseiten.
Prozess in Köln: Angeklagter ist voll umfänglich geständig
Als S. mit Schiebermütze, Jeans und Sakko den Gerichtssaal betritt, sitzen bereits fünf seiner Opfer im Zuschauerraum. Sie müssen alle nicht aussagen, denn bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, was sein Verteidiger so formulierte: „Mein Mandant ist voll umfänglich geständig, gibt alles zu und ist intensiv an einer Schadenswiedergutmachung interessiert.“
Kleinlaut sitzt S. mit verkrampfter Haltung neben seinem Anwalt. Scham, Reue und Einsicht nimmt man ihm ab, dann werden Entschuldigungsbriefe verlesen. Die Schreiben haben die Opfer nie erreicht, denn sein Anwalt hatte sie vorsorglich zunächst an die Anklagebehörde geschickt mit der Bitte um Weiterleitung. Doch die Staatsanwaltschaft legte die Briefe lediglich zu den Akten.
Prozess in Köln: Angeklagter schrieb jede einzelne Frau an
Darin schrieb S. jede einzelne Frau persönlich an, spricht darin von seinem „unverzeihlichen Fehler“, seinem „immensen Vertrauensbruch“ und nennt auch seine Motivation: „Ich wollte Dich nackt sehen.“ Der Mehrzahl der Opfer hat er bereits aus freien Stücken Schmerzensgeld und Anwaltskosten gezahlt: insgesamt 15.000 Euro.
„Wie kommt man auf so eine Idee?“, will der Richter wissen. Er sei jahrelang auf Pornoseiten unterwegs gewesen, sagt S.: „Irgendwann bin ich auf die Idee gekommen, das nachzumachen.“ „Und warum dann noch hochgeladen, ins Netz gestellt?“ hakt der Richter nach. S. spricht von einer „Ventilfunktion“ und von „persönlichen Unzulänglichkeiten, die ich auf diese Weise kompensiert hab“. Aber er stellt auch klar: „Ich wollte nie Menschen verletzen, den Frauen weh tun“.
Angeklagter bei Prozess in Köln zu Geldstrafe verurteilt
Er wolle „alles wieder gut machen“, wisse darum, wie sehr er seine Freunde enttäuscht habe. Er hatte nicht nur seine jeweilige Lebensgefährtin, sondern auch die Partnerinnen im Bekannten- und Kollegenkreis in deren Wohnungen und während gemeinsamer Urlaube in der Clique heimlich gefilmt. Seitdem er aufflog, ist er in therapeutischer Behandlung, ein Schreiben des behandelnden Arztes liegt dem Gericht vor.
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Der Amtsrichter nennt das Nachtatverhalten von S. „geradezu vorbildlich. Es wäre schön, wenn alle Angeklagten so handeln würden“. Deshalb auch das milde Urteil, das mit 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) deutlich unter dem Strafmaß der Anklägerin liegt. Sie hatte 7200 Euro (180 Tagessätze zu je 40 Euro) gefordert. S. bemühe sich zwar um eine Gesamtlösung des Konflikts, aber „die Opfer haben noch heute mit den Folgen des missbrauchten Vertrauensverhältnisses zu kämpfen“, sagte die Anklägerin.
„Wir haben einen Freund verloren, das ist mindestens genauso schlimm, wie das, was er getan hat“, sind sich die Frauen einig. Die Strafe wollten sie nicht weiter kommentieren, aber ihnen wäre es wichtig gewesen, dass S. im Führungszeugnis als vorbestraft gilt. Doch hier erfolgt erst ein Eintrag, wenn die Strafe mehr als drei Monate beträgt.