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Ungewöhnliche FluchtEinbrecher lässt Unterhose zurück

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Unterhose

Symbolbild

Köln – Ein Einbrecher hinterließ am Tatort seine DNA. Auf der Flucht hatte er nach seiner Entdeckung Schuhe und Unterwäsche verloren. Der DNA-Treffer führte eine Woche später zu seiner Festnahme. Inzwischen war der Drogenabhängige erneut in eine Wohnung eingebrochen. Doch der Fall vor dem Amtsgericht war nicht eindeutig, denn der Mann beteuerte seine Unschuld – und forderte ein DNA-Gutachten, das ihn angeblich entlasten könne.

Es war eine heiße Nacht Anfang Juli 2018. Dieter S. (Name geändert) war nur leicht bekleidet mit Flip-Flops und kurzen Hosen, als sich der Wiederholungstäter in Mülheim sein nächstes Objekt ausgeguckt hatte – ein Zweifamilienhaus. Bewohnt wird es von einem pensionierten Unternehmer und seiner Tochter. Ab und zu kommt Heinz D. (49, Name geändert) zu Besuch, wie auch in jener Julinacht. Da war der Programmierer vor dem Fernseher im Wohnzimmer des Erdgeschosses bei geöffneter Terrassentür eingeschlafen.

Einbrecher flieht barfuß auf dem Rad

Am frühen Morgen wurde er durch ein Geräusch geweckt. Vor ihm stand ein fremder Mann, mit zwei Stoffbeuteln. „Ich hab hier übernachtet“, sagte dieser. Da hatte Heinz D. aber bereits realisiert, dass es sich um einen Einbrecher handelte und zog ihm einen Stoffbeutel von der Schulter. Darin hatte der Täter ein Laptop, Geldbörsen und ein Handy der Familie eingesteckt. Als er ohne Beute fliehen wollte, nahm Heinz D. die Verfolgung auf, bei dem Gerangel verlor der Einbrecher die Flip-Flops und ließ den zweiten Beutel zurück, darin lag eine Unterhose. Mit einem Rad floh er zunächst unerkannt. An Schuhen wie Unterhose war aber die DNA von S. sichergestellt worden.

Dieter S. verneinte später bei seiner Festnahme die Tat, verlangte ein zweites DNA-Gutachten, weil es sich um eine Verwechslung handele. Sein Gegenüber hatte ihn bei einer Lichtbildvorlage nicht identifiziert. Gegen Dieter S. ist vor einer anderen Abteilung ein weiteres Verfahren wegen Wohnungsdiebstahls anhängig.

Verurteilter will eine Therapie

Zudem wurde er bereits Anfang des Jahres in Düsseldorf wegen Wohnungseinbruch zu fast zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. „Ich bin mit den Verurteilungen gestraft genug, ich will eine Therapie“, sagt S. und verweigert jede weitere Aussage auf Raten seines Anwaltes. Er hat Glück; ob er nun der Täter war oder nicht, musste das Gericht im aktuellen Fall nicht aufklären und konnte sich das DNA-Gutachten sparen.

Denn der aktuelle Fall ist mit der Düsseldorfer Verurteilung gesamtstrafenfähig – und konnte mit Blick auf diese Entscheidung eingestellt werden.