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Mutter starb nach SchubsHaftstrafe für Kölnerin – Anwältin sieht positiven Aspekt

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Die Beschuldigte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht mit ihrer Verteidigerin Harriet Krüger 

Köln – Eine 39-jährige Kölnerin muss für dreieinhalb Jahre in Haft, nachdem diese ihre Mutter (71) geschubst und damit deren Tod verursacht hat. Das Landgericht ordnete gleichzeitig die einstweilige Unterbringung der Täterin in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Verteidigerin Harriet Krüger zeigte sich dennoch nicht unzufrieden mit dem Urteil, sie geht nicht gegen die Entscheidung vor.

Kölner Urteil: Psychiatrie statt Gefängnisaufenthalt

„Meine Mandantin kann jetzt in der Unterbringung ihr Leben neu zu organisieren“, sagt Krüger dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, Ziel sei die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die Beschuldigte leidet seit vielen Jahren an einer paranoiden Schizophrenie und war immer wieder in Behandlung. Die nun anstehende Zeit in der geschlossenen Psychiatrie wird auf die verhängte Haft angerechnet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigte vergangenen November trotz polizeilichen Verbots die Wohnung ihrer Mutter aufsuchte und es zum Streit kam. Infolgedessen hatte die 39-Jährige die Seniorin laut Urteil so fest geschubst, dass diese stürzte und sich den Oberschenkel brach. Etwa vier Wochen später verstarb die Frau an den Folgen der Verletzung nach einem Herzinfarkt.

Nach der mutmaßlichen Attacke war die Beschuldigte zu ihrer in der Türkei lebenden Schwester geflogen. Bei der Rückkehr nach Deutschland im Januar wurde sie festgenommen. Polizisten hatten im Zeugenstand geschildert, wie sie die schwer verletzte Seniorin am Tatort in Bickendorf erlebt hatten. „Sie hat sich einfach nur vor Schmerzen gekrümmt und geschrien“, sagte ein Beamter.

Köln: Anwältin sah lediglich fahrlässige Körperverletzung

Verteidigerin Krüger hatte in ihrem Plädoyer argumentiert, dass es sich wohl lediglich um eine fahrlässige Körperverletzung aus einem Gerangel heraus gehandelt habe. In Rede stand das Ergreifen eines Schlüssels im Besitz der Mutter. Die möglichen schweren Folgen für die Mutter habe die Mandantin aufgrund ihres psychischen Zustands in diesem Moment gar nicht absehen können.

Das sah das Schwurgericht um die Vorsitzende Sabine Kretzschmar anders und entschied auf Körperverletzung mit Todesfolge. Die Beschuldigte habe ihre Mutter geschubst, das hatte diese am Tattag ausgesagt. Aufgrund diverser Vorfälle in der Vergangenheit – die Seniorin hatte sich bereits einmal einen Bruch zugezogen – hätte die Tochter mit den schlimmen Folgen rechnen müssen.