Das Nachtfahrverbot soll Kleintiere wie den Igel schützen und tritt ab sofort in Kraft.
Schutz für Igel und KleintiereStadt Köln beschließt Nachtfahrverbot für Mähroboter
Die Stadt Köln hat ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen. Bereits im August diesen Jahres war ein solches Verbot im Gespräch, nun tritt es ab sofort in Kraft. Auf diese Weise sollen kleine Wildtiere geschützt werden, die in der Dämmerung und nachts aktiv sind.
Mähroboter fast immer größte Verletzungsquelle
Gerade Mähroboter gelten als größte Gefahrenquelle für Kleintiere wie etwa den Igel, davon gehen Forscherinnen und Forscher inzwischen aus. So analysierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung seit 2022 mehrere dokumentierte Fälle von Schnittverletzungen an Igeln, „die auf Gartenpflegegeräte zurückzuführen sind“, wie es auf der Seite des Instituts heißt. Fast immer konnten dabei Mähroboter als Verursacher der Verletzungen ausgemacht werden.
Igel seien besonders gefährdet, da sie in der Dämmerung nach Nahrung suchen, so die Stadt. Bei einer gefährlichen Begegnung mit dem Mähroboter ergreifen die Tiere zudem nicht die Flucht, sondern rollen sich stattdessen zu einer Kugel zusammen. Diese bewahrt die Tiere allerdings nicht vor den rotierenden Klingen, wenn sie von den Robotern überrollt werden.
Igel zählen zu den besonders geschützten Arten
Schon seit langer Zeit fordern Naturschutzorganisationen daher ein Fahrverbot für die Mähroboter. Von Seiten des Leibniz-Instituts heißt es dazu: „Die Fälle häufen sich, was für viele Igelstationen eine enorme Belastung darstellt und wichtige Ressourcen bindet, da die verletzten Igel oft überdurchschnittlich viel Pflege und Behandlung erfordern.“ Fast die Hälfte der Tiere überlebe eine Begegnung mit dem Mähroboter nicht. Dabei zählen Igel laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten gezählt. Demnach ist es nicht erlaubt, sie zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten.
Mit dem Nachtfahrverbot möchte die Stadt Köln nun also eine Schutzmaßnahme für den Igel und andere Kleintiere umsetzen. Dazu heißt es in der entsprechenden Verfügung: „Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern liefert einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Artenschutz, da es eine weitere Gefahrenquelle sowohl für Igel als auch für andere betroffene Wirbeltiere, wie beispielsweise Erdkröten und andere Amphibien minimiert.“
Das Verbot umfasst die Nacht-, aber auch Dämmerungszeiten. Damit sind die Zeiträume 30 Minuten vor Sonnenuntergang beziehungsweise 30 Minuten nach Sonnenaufgang gemeint, wie die Stadt Köln mitteilt. „Tagsüber können Mähroboter uneingeschränkt genutzt werden.“ Damit ist der Einsatz der Geräte zwar eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich verboten. Zum Schutz der Tiere sei das Verbot „angemessen“ und „verhältnismäßig“.