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MissbrauchsfallNoch kein Urteil in Klageverfahren gegen Erzbistum Köln

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Blick auf den Hauptbahnhof und den Dom.

In dem Verfahren geht es nun um die Frage, ob die Kirche für die Verbrechen des Priesters in Mithaftung genommen werden kann.

Eine Frau, die als Kind von einem Priester schwer missbraucht worden ist, hat das Erzbistum Köln auf 830.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

In einem Klageverfahren gegen das Erzbistum Köln fällt am kommenden Dienstag, 17. September, noch keine Entscheidung. Die mündliche Verhandlung sei wiedereröffnet, teilte das Landgericht Köln mit. Die Klägerseite habe neue Aspekte in das Verfahren eingebracht.

Köln: Der Priester hat neun Mädchen teils schwer sexuell missbraucht

In dem Verfahren klagt eine Missbrauchsbetroffene auf 830.000 Euro Schmerzensgeld. Sie ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Die Pflegetochter war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer geworden.

In dem Verfahren geht es nun um die Frage, ob die Kirche für die Verbrechen des Priesters in Mithaftung genommen werden kann. Nach Darstellung der Anwälte der Klägerin waren die Taten und das Priestertum des Mannes untrennbar miteinander verwoben. Die Mitverantwortung der Kirche ergebe sich auch daraus, dass der Missbrauchstäter die Zwölfjährige in seinem Zimmer im Priesterseminar habe übernachten lassen. Das Erzbistum weist diese Sichtweise zurück, und auch das Gericht hatte sich in einer mündlichen Verhandlung im Juli zunächst skeptisch gezeigt. (dpa)