Überwachung am Breslauer PlatzPolizei Köln legt Beschwerde gegen Video-Beschluss ein
Köln – Die Kölner Polizei zieht wegen des Videoüberwachungs-Verbots für den Breslauer Platz vor das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG). Die Behörde legte am Dienstag Beschwerde gegen den Eilbeschluss von vor zwei Wochen ein, der der Polizei verbietet, den nördlichen Bahnhofsvorplatz mit Kameras zu überwachen. Polizeipräsident Uwe Jacob sagte, er habe die Anordnung „prüfen lassen“. „Nach der nun vorliegenden juristischen Bewertung habe ich entschieden, dass die Polizei Köln gegen den Kammerbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegt“, sagte Jacob. Details zur Begründung nannte er „wegen des laufenden Verfahrens nicht“.
Ein Kölner war gegen die polizeiliche Videoüberwachung in der ganzen Stadt vor Gericht gezogen. Das entschied, dass die Kameras abzuschalten sind, unter anderem weil am Breslauer Platz nicht übermäßig viele Straftaten der Straßenkriminalität begangen würden. Rechtsanwalt Michael Biela-Bätje, der den Antragsteller vertritt, zeigte sich optimistisch, dass das OVG dieser Argumentation folgen wird. „Wir sind der festen Überzeugung, dass die Videoüberwachung nicht verhältnismäßig ist“, sagte Biela-Bätje. Am Breslauer Platz scheitere die Rechtfertigung schon am Eingangskriterium, weil der Platz kein Kriminalitätsschwerpunkt sei.
Kurz nach dem Gerichtsbeschluss am 18. Januar hatte die Polizei die Kameras sichtbar verhüllt oder abgeschwenkt. Das Eilverfahren zum Breslauer Platz läuft seit November 2019. Verfahren gegen die Kameras auf anderen Plätzen wie dem Neumarkt und dem Ebertplatz sind noch anhängig.
Das könnte Sie auch interessieren: