Autoaufbruch-SerieKölner Polizei kontrolliert Personen in Nippes und Riehl
Köln – Nach einer Serie von Autoaufbrüchen und Autoteilediebstählen im Bereich des nördlichen Grüngürtels hat sich die Polizei selbst erlaubt, dort ohne weitere Gründe Autos anzuhalten und Personen und deren Daten zu kontrollieren. Ebenso können Sachen durchsucht werden und „auch der Blick in den Kofferraum ist zulässig“, hieß es von der Polizei. Polizeipräsident Uwe Jacob habe angeordnet, die sogenannte „strategische Fahndung“ in der Nähe der Flora, des Lentparks und der Parks im Grüngürtel zu verlängern, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die Grundlage dafür besteht schon seit dem 8. Februar und gilt 28 Tage lang. Ohne diesen Erlass darf die Polizei solche Durchsuchungen nicht anlasslos durchführen.
Zwischen Anfang Oktober und Anfang März haben sich in den Straßen in dem kleinen Bereich zwischen Lentpark und Flora die Diebstähle von Teilen teurer Autos gehäuft. Von insgesamt 76 Autos (darunter 56 BMW, 19 Mercedes, und ein VW) wurden Polizeiangeben zufolge unter anderem Multifunktions-Lenkräder, Außenspiegel, Spiegelgläser und Sensoren der Abstandsautomatik gestohlen worden. Einige Anwohner sollen schon mehrfach Opfer dieser Diebstahlserie geworden sein. Der bisher letzte Fall, den die Ermittler dieser Serie zuordnen, ereignete sich im Zeitraum zwischen dem 28. Februar und 3. März.
Die Ermittler gehen davon aus, dass hinter den Taten „organisierte Strukturen“ stecken, die die Teile nach Osteuropa bringen, sagte eine Polizeisprecherin. Dort werden sie üblicherweise weiterverkauft oder zum Beispiel als Ersatzteile in Unfallwagen verbaut. Die gestohlenen Einzelteile sind bei hochwertigen Autos bisweilen sehr teuer, besonders wenn sie zum Beispiel über technische Extras wie Kameras oder Sensoren verfügen.
„Straftaten von erheblicher Bedeutung“
Die Ermittler haben noch keine Hinweise auf mögliche Täter oder deren Aufenthaltsorte, kontrollieren nun aber verstärkt. Mit dem Instrument der „strategischen Fahndung“ schafft sich die Polizei eine Ermächtigungsgrundlage, die im Polizeigesetz NRW festgelegt ist. Demnach ist diese Maßnahme der „Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“ und der „Verhütung gewerbs- oder bandenmäßig begangener grenzüberschreitender Kriminalität“ vorbehalten. Diese Definition legt nahe, dass die Polizei dieser Diebstahlserie große Bedeutung beimisst.
Das Mittel der „strategischen Fahndung“ wurde von der schwarz-gelben Landesregierung Ende 2018 in das Polizeigesetz eingeführt. Sie ähnelt dem Instrument der Schleierfahndung, auf Grundlage derer die Polizeien in Bayern und Baden-Württemberg anlassunabhängige Personenkontrollen durchführen dürfen. Datenschützer kritisieren diese Praxis.